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Die HdBA informiert

Vorsitzender BSG-Richter zu Gast beim Zertifikatsprogramm Leistungen SGB II

– Vortrag zum Thema Grundsicherung SGB II aus Sicht des Bundessozialgerichtes

Prof. Dr. Peter Becker, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht (BSG) hielt Ende Juni einen Vortrag vor den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Zertifikatsprogramms Leistungen SGB II der HdBA. Mit diesem Höhepunkt endete das 6-monatige Zertifikatsprogramm für die Teilnehmenden aus dem Bezirk Berlin-Brandenburg. Die Veranstaltungen wurde organisiert von Cathleen Fehlner und Michael Emden, beide Lehrkraft an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA).

In seinem spritzigen und mit viel Humor gespickten Vortrag hob Prof. Dr. Becker die Bedeutung des BSG als Revisionsinstanz hervor und ging insbesondere darauf ein, wie höchstrichterliche Urteile zustande kommen. Er zeigte dabei auch auf, wie bei Stimmengleichheit (Patt-Situationen) zwischen den Richtern umzugehen sei und welche Rolle dabei dem Vorsitzenden Richter zufalle.
Prof. Dr. Becker legte auch dar, dass das BSG stets im Kontext zum Grundgesetz und dem Bundesverfassungsgericht stehe und hob dabei dessen Entscheidungen über die Verfassungswidrigkeit der damaligen Argen und über das „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ hervor. Er nannte die Anfänge des SGB II (2005 – 2009) als „die wilden Jahre“, die mit vielen Rechtsänderungen einhergingen. Seit 2011 sehe er allmählich eine Konsolidierung auf der rechtlichen Ebene, wobei die politische Diskussion nach wie vor andauere.
Von 2006 bis 2017 habe das BSG im Bereich der Grundsicherung ca. 150 Urteile gefällt. Viele Rechtsfragen seien zwischenzeitlich geklärt. Offen blieben nach wie vor die Spannungsverhältnisse zwischen Einzelfall und Massenverwaltung, Einzelfallgerechtigkeit und Überschaubarkeit des Systems sowie Verfassungsrecht und einfachem Recht.
Prof. Dr. Becker sei sich durchaus den Herausforderungen in der Praxis bewusst und ermutigte die Studierenden, sich dennoch zu Entscheidungen auch in komplex gelagerten Einzelfällen durchzuringen.

Prof. Dr. Peter Becker ist seit dem Jahr 2003 als Richter beim BSG tätig und hat seit 2016 den Vorsitz des 14. Senats übernommen. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Die Sozialgerichtsbarkeit“. Bis zum Jahreswechsel 2017/2018 waren sowohl der vierte als auch der 14. Senat für die Grundsicherung zuständig. Seit dem 01.01.2018 liegt die Verantwortung für die Grundsicherung ausschließlich beim 14. Senat.