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Zertifikatsprogramm „Leistungen SGB II“

– Gespräch mit Heinrich Alt am Campus Mannheim

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hat seit ihrem Inkrafttreten zum 1. Januar 2005 mehrere Änderungen erfahren. Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf zum 9. Änderungsgesetz des SGB II (BT-Drs. 18/8041) bietet einen Anlass, die bisherigen Entwicklungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und die anstehenden Neuerungen zu analysieren.

Auf Einladung von Frau Prof. Dr. Yasemin Körtek und Frau Prof. Dr. Alexandra Reidel, die die Rechtsmodule des Pilot zum Zertifikatsprogramm „Leistungen SGB II“ betreuen, diskutierte Herr Heinrich Alt, am 1. Juni 2016 mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Zertifikatsprogramms „Leistungen SGB II“ am Campus Mannheim verschiedene Fragestellungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

In seinem umfassenden Einführungsvortrag stellte der ehemalige BA-Vorstand Arbeitsmarkt die Entwicklungsgeschichte des SGB II dar und gab einen Einblick in politische Entscheidungsprozesse bei der Gesetzgebung. Anschließend beschrieb Herr Alt Schwächen im System des SGB II und machte zugleich – mit Blick in die Verwaltungspraxis – Vorschläge zur Verbesserung und Rechtsvereinfachung. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene geplante Neuerungen im Gesetzesentwurf des 9. Änderungsgesetzes gewürdigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beteiligten sich aktiv an der Diskussion. Sie erörterten weitere Verbesserungsvorschläge in der Umsetzung und Anwendung bestimmter Regelungen des SGB II, die in dem vorliegenden Gesetzesentwurf zwar nicht enthalten sind, aber die Anwendung des SGB II durch die Jobcenter erleichtern sowie zu einem besseren Verständnis der Entscheidungen seitens der leistungsberechtigten Personen führen könnten.

Als allgemeines Fazit ließ sich festhalten, dass die geplanten Neuerungen im 9. Änderungsgesetz zum SGB II die Erwartungen im Hinblick auf eine Rechtsvereinfachung wohl nicht erfüllen werden.