
Die HdBA steht für die Herausbildung und Bewahrung einer offenen und demokratischen Gesellschaft, die allen Menschen Schutz vor Diskriminierung bieten soll. Wir sind eine weltoffene und international geprägte Hochschule und verweisen nachdrücklich auf die Bedeutung des internationalen Austauschs für die Wissenschaft sowie die Notwendigkeit eines offenen Dialogs über Grenzen und Disziplinen hinweg.
Als wissenschaftliche Einrichtung rufen wir dazu auf, für Vielfalt, Gleichberechtigung und Weltoffenheit einzutreten sowie Antisemitismus und jegliche anderen Formen der Diskriminierung von Menschen sowie allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegenzutreten.
Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Intoleranz und ausgrenzendes Gedankengut sowie Ressentiments haben in Deutschland und der Welt keinen Platz.
Lesen Sie das gesamte Statement unter „Weltoffene Hochschule“.
Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) ist eine im Jahr 2006 gegründete, staatlich anerkannte und vom Wissenschaftsrat akkreditierte Hochschule für angewandte Wissenschaften. An den beiden Standorten Mannheim und Schwerin werden pro Jahr etwa 500 Studierende in grundständigen dualen Bachelor-Studiengängen zu Experten in Sachen Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung sowie Arbeitsmarktmanagement qualifiziert.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) benötigt zur Umsetzung der staatlichen Arbeitsmarktpolitik für die Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben für Fachkräfte ein Studienangebot, das sich aus einer spezifischen Kombination aus Elementen der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften zusammensetzt.
Zum Themenblock Studium
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet Studiengänge und Weiterbildungen für Ihre Nachwuchskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Dafür unterhält Sie die eigene Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, die HdBA. Diese bietet Campus an zwei Standorten, den Campus in Mannheim und den Campus in Schwerin.
Mit dieser Standortaufteilung werden Studierende aus ganz Deutschland angesprochen.
Die HdBA versteht sich nicht nur als Institution der wissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung, sondern explizit auch als forschende Hochschule. Das spielt auch bei der Rekrutierung der Professorinnen und Professoren eine wichtige Rolle. Der Senat prüft bei jeder Ausschreibung, wie sich durch eine neu zu besetzende Professur die Entwicklung des Forschungsprofils vorantreiben lässt. Forschungsaktivitäten der Lehrenden werden von der Hochschule sowohl administrativ unterstützt als auch über Anreizsysteme gefördert.
Informationen zum Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg:
Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu hochschulischer Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens: