Willkommen bei der HOCHSCHULE der BUNDESAGENTUR für ARBEIT

MANNHEIM – die ehrliche Arbeiterstadt

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SCHWERIN – studieren, wo andere Urlaub machen

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Aktuelles

Junge Menschen mit Rucksäcken und Taschen auf dem Weg in die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

Studienorientierungstag Rhein-Neckar

04.03.2023 – HdBA Mannheim beteiligt sich an regionaler Hochschulmesse

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Gruppenfoto Include3

Include³ - Wege zur Inklusion

Kick-Off-Veranstaltung mit Projektpartnern setzt Ziele und stärkt Zusammenarbeit

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Gruppenfoto Referentinnen und Referenten der AsA flex

Fachtagung AsA flex

Mit „Assistierter Ausbildung flexibel“ Herausforderungen des Arbeitsmarktes bewältigen

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Georgiendelegation

HdBA im Austausch mit der staatlichen Arbeitsagentur aus Georgien

Strategien und Instrumente zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen in Deutschland als Impuls für die Beschäftigungspolitik

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Alle Meldungen

Hochschule

Zwei Standorte, drei Studiengänge, unzählige Möglichkeiten

Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) ist eine im Jahr 2006 gegründete, staatlich anerkannte und vom Wissenschaftsrat akkreditierte Hochschule für angewandte Wissenschaften. An den beiden Standorten Mannheim und Schwerin werden pro Jahr etwa 500 Studierende in grundständigen dualen Bachelor-Studiengängen zu Experten in Sachen Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung sowie Arbeitsmarktmanagement qualifiziert.

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Studium

Das Studium an der HdBA

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) benötigt zur Umsetzung der staatlichen Arbeitsmarktpolitik für die Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben für Fachkräfte ein Studienangebot, das sich aus einer spezifischen Kombination aus Elementen der Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften zusammensetzt.

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Forschung

Expertise in Sachen Beratung und Arbeitsmarkt –
Forschung an der HdBA

Die HdBA versteht sich nicht nur als Institution der wissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung, sondern explizit auch als forschende Hochschule. Das spielt auch bei der Rekrutierung der Professorinnen und Professoren eine wichtige Rolle. Der Senat prüft bei jeder Ausschreibung, wie sich durch eine neu zu besetzende Professur die Entwicklung des Forschungsprofils vorantreiben lässt. Forschungsaktivitäten der Lehrenden werden von der Hochschule sowohl administrativ unterstützt als auch über Anreizsysteme gefördert.

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Downloads

Weiterführende Links

Informationen zum Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg:

Zur Website des Landesrechts BW

Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu hochschulischer Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens:

Zur Website des Wissenschaftsrates