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Studium

Leistungen SGB II

Zertifikatsprogramm Leistungen SGB II

Das Zertifikatsprogramm Leistungen SGB II wird seit Oktober 2015 an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit angeboten und hat eine Studiendauer von einem Semester. Das Programm startet jeweils im Februar, Juni und Oktober jeden Jahres an den Campus Mannheim und Schwerin, wobei jede Studienkohorte auf 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt ist.

Ziel des Zertifikatsprogramms Leistungen SGB II ist die Weiterentwicklung der juristischen Kompetenzen im Rechtskreis SGB II, um ein fundiertes Entscheiden im Bereich der Grundsicherung, sowohl hinsichtlich der Grundsicherung für Arbeitssuchende als auch hinsichtlich der Sicherung des Lebensunterhalts, zu gewährleisten. Darüber hinaus können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Entscheidungen in den Handlungsfeldern der Leistungsgewährung, Sanktionierung und weiteren konflikthaften Situationen vertreten.

Auswahl und Zulassung

Das Zertifikatsprogramm Leistungen SGB II ergänzt das Portfolio der Qualifizierungsangebote der BA und ist pro Studienkohorte auf 50 Teilnehmende begrenzt. Zur Zielgruppe des Zertifikatsprogramms gehören insbesondere Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Fachassistentinnen und Fachassistenten (mit Entwicklungsplan SGB II) in den gemeinsamen Einrichtungen, die ihre Kompetenzen im Bereich SGB II weiterentwickeln möchten. Die Meldung der jeweils im Februar, Juni und Oktober startenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Zertifikatsprogramm Leistungen SGB II erfolgt jeweils acht Wochen vor dem Programmstart über das Meldeformular.

Teilnahmebescheinigung / Hochschulzertifikat

Am Ende des Zertifikatsprogramms erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Diejenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Zertifikatsprogramm mit einem Hochschulzertifikat abschließen wollen, werden jeweils bis zum 28. Februar, 30. Juni bzw. 31. Oktober um die Einsendung der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen gebeten. Das Verfahren der Zulassung und die Zulassungsvoraussetzungen für das Zertifikatsprogramm sind in der Zulassungsordnung geregelt. Neben einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung muss für eine Zulassung auch eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung als Beschäftigte oder Beschäftigter im Rechtskreis SGB II oder SGB III von insgesamt mindestens zwei Jahren ausgewiesen werden können. Die Rechte und Pflichten der Studierenden im Rahmen von Kontaktstudien sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Im Rahmen der ersten Präsenzveranstaltung erhalten die Teilnehmenden ausführliche Informationen zum Zulassungsverfahren.

Studieninhalte

Zur wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung der juristischen Kompetenzen im Rechtskreis SGB II erwerben die Teilnehmenden im Bereich der Fachkompetenzen insbesondere Wissen über das Rechtssystem der sozialen Sicherung und dessen verfassungsrechtliche Verortung.

Pflichtmodule

In den beiden Pflichtmodulen 01 „Grundlagen SGB II" und 02 „Vertiefung SGB II" erwerben die Teilnehmenden Kompetenzen, die es ihnen ermöglichen, Fälle methodisch überzeugend und ergebnisorientiert zu bearbeiten, Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen zu verstehen sowie Entscheidungen zu Leistungen und Sanktionen zu begründen. Darüber hinaus werden die Erfahrungen aus der berufspraktischen Tätigkeit reflektiert und zur Wissensverbreiterung genutzt.

 

Themenschwerpunkte des Zertifikatsprogramms:

  • Rechtssystem der sozialen Sicherung und dessen verfassungsrechtliche Verortung
  • Aktuelle Rechtsprobleme und Prinzipien des Sozialrechts
  • Sozialverwaltungsverfahren
  • System der Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Studienstruktur

Im Rahmen des 6-monatigen Zertifikatsprogramms „Leistungen SGB II“ müssen von jedem Teilnehmenden zwei Module nacheinander belegt werden. Alle Teilnehmenden belegen obligatorisch die Module 01 („Grundlagen SGB II“) und 02 („Vertiefung SGB II").

Präsenz- und Distance-Learning-Phasen

Jedes Modul hat eine Dauer von drei Monaten und besteht neben zwei dreitägigen Präsenzphasen am HdBA Campus Mannheim oder Schwerin auch aus zwei Distance-Learning-Phasen. In den Distance-Learning-Phasen erarbeiten sich die Teilnehmenden zusätzliche Inhalte im Selbststudium. 

Workload je Modul
Präsenzphase 1 Distance-Learning-Phase 1 Präsenzphase 2 Distance-Learning-Phase 2 Bearbeitungszeit Prüfungsleistung
3 Tage 3 Wochen 3 Tage 3 Wochen 4 Wochen
24 h 29 h 24 h 29 h 44 h

Hochschulzertifikat

Für die zugelassenen Teilnehmenden (bei Zertifikatserwerb) schließt sich an die zweite Distance-Learning-Phase eines Moduls die Bearbeitungszeit für die Prüfungsleistung an. Werden alle Prüfungsleistungen bestanden, erwerben die Studierenden 6 ECTS-Punkte je Modul (12 ECTS-Punkte für das gesamte Programm) und ein Hochschulzertifikat der HdBA. Bei den Zertifikatsprogrammen handelt es sich um eine dienstlich veranlasste Qualifizierung.

Reflexionseinheit

Dem Programm nachgelagert ist eine Reflexionseinheit im Umfang von 1,5 Reflexionstagen an der HdBA in Mannheim oder Schwerin, die – unabhängig von der gewählten Spezialisierung – ca. 4 bis 5 Monate nach dem Ende des Zertifikatsprogramms stattfindet.