4 Studierende in einer Gruppe
Hochschule

Die HdBA informiert

Verwaltung trifft Rechtsprechung

– Das Bundessozialgericht öffnet seine Türen für die Teilnehmenden des Zertifikatsprogramms „Leistungen SGB II“

Das Zertifikatsprogramm „Leistungen SGB II“ wurde 2015 als erstes wissenschaftliches Weiterbildungsprogramm an der HdBA unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Yasemin Körtek und Frau Prof. Dr. Alexandra Reidel eingeführt.

Für Teilnehmende, die im vorhergehenden Jahr das Zertifikatsprogramm Leistungen SGB II am Campus Mannheim und am Campus Schwerin erfolgreich absolviert haben, wird eine Reflexionseinheit angeboten, welche zum einen der Reflexion des Erlernten einschließlich der persönlichen Entwicklung dient und zum anderen aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung der Sozialgerichte sowie der Praxis der BA im Rechtskreis SGB II aufzeigt.      

Die diesjährige Reflexionseinheit am 11. und 12. März fand aus Anlass des zehnjährigen Bestehens des wissenschaftlichen Weiterbildungsprogramm im Weißenstein-Saal des Bundessozialgerichts statt.

Nachdem Prof. Dr. Reidel die Teilnehmenden begrüßt und in das Programm der Reflexionseinheit eingeführt hatte, erläuterten Herr Felmeden und Herr Luckhard am Vormittag des ersten Tages der Veranstaltung die Bau- und Institutsgeschichte des BSG im Rahmen einer Führung durch das Gebäude. Anschließend erfolgte die Reflexion des Zertifikatsprogramms Leistungen SGB II aus der Sicht der Teilnehmenden, die von den Lehrenden im Zertifikat, Herr Emden am Campus Schwerin und Herr Hoffmann am Campus Mannheim, moderiert wurde. Unter anderem machten die Teilnehmenden Vorschläge für die Weiterentwicklung des Programms, wie beispielsweise die Ausweitung von derzeit drei auf vier bis fünf Tage in der Woche. Alle Teilnehmenden lobten das Programm und bestätigten deren Mehrwert bei ihrer alltäglichen Arbeit in den Jobcentern. Der Nachmittag wurde eingeleitet mit dem Vortrag von Herrn Felmeden zur verständlichen Rechts- und Behördensprache. Im Anschluss referierte Frau Sommer, Leiterin des Bereichs Geldleistungen und Recht SGB II der BA-Zentrale, zu den aktuellen Entwicklungen im SGB II aus der Sicht der BA. Inhaltlich ging Frau Sommer u.a. auch auf verständliche Sprache in Bescheiden der BA ein und knüpfte dadurch an den Vortrag von Herrn Felmeden an. Abschließend stellte Prof. Dr. Körtek die Sachverhalte der vier Revisionen dar, die am nächsten Tag vom 7./11. Senat des BSG verhandelt wurden, und erläuterte die offenen Rechtsfragen, über die der Senat zu entscheiden hatte.

Am zweiten Tag der Reflexionseinheit erhielten die Teilnehmenden die Gelegenheit, an mündlichen Verhandlungen des 7./11. Senats des BSG teilzunehmen. Der 7. Senat entschied zunächst über zwei Revisionen aus dem Bereich des SGB II. Zum einen wurden Rechtsfragen zu den vom Bund zu tragenden Aufwendungen optierender Kommunen (§ 6b SGB II) und zum anderen zum Ausschluss von Auszubildenden aus dem Leistungssystem SGB II (§ 7 V, VI SGB II) beantwortet. Der 11. Senat entschied sodann über zwei Revisionen aus dem Bereich SGB III betreffend das Kurzarbeitergeld. Der Schwerpunkt der Ausführungen des Senats lag in beiden Revisionen auf den betrieblichen Voraussetzungen (§§ 95 S. 1 Nr. 2, 97 SGB III). Zugleich bestätigte der Senat die bisherige Rechtsprechung zur zweistufigen Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens bei der Gewährung von Kurzarbeitergeld. Nach den Entscheidungen in den vier anhängigen Revisionen stellten sich die Richterinnen und Richter des 7./11. Senats für einen fachlichen Austausch mit den Teilnehmenden zur Verfügung. So erhielten die Teilnehmenden die Gelegenheit, sich mit Richterinnen und Richtern über rechtliche als auch gesellschaftliche Fragestellungen zum SGB II in der Praxis der Jobcenter umfassend auszutauschen.

Die nächste Reflexionseinheit im Zertifikatsprogramm Leistungen SGB II wird im Frühjahr 2026 in der Zentrale der BA in Nürnberg stattfinden.