4 Studierende in einer Gruppe
Hochschule

Die HdBA informiert

Besuch beim Bundessozialgericht in Kassel

Ist ein Jugendbett eine Erstausstattung oder eine Ersatzbeschaffung, wenn es ein Kinderbett gibt? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Bundessozialgericht am 23. Mai 2013. Eine Delegation der HdBA hatte die Gelegenheit, dabei zu sein. Herr Prof. Dr. Bauschke hatte den Kontakt hergestellt und so konnte eine Gruppe Studierender unter der Leitung von Prof. Dr. Körtek zusammen mit Prof. Dr. Braun das Bundessozialgericht besuchen. Auch Prorektor Prof. Dr. Scharpf ließ es sich nicht nehmen, die Delegation zu begleiten. Es wurden drei interessante Fälle verhandelt, an denen sämtlich ein Jobcenter beteiligt war. Am spektakulärsten war die Entscheidung in  Bezug auf das 'Kinderbett', die auch die Öffentlichkeit, insbesondere die Presse, beschäftigte. Dabei entschied der 4. Senat des Bundessozialgerichts, dass es einen Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten für ein 'Jugendbett' gebe, obwohl in der Erstausstattung bereits ein 'Kindergitterbett' zur Verfügung gestanden hatte. Das Urteil wurde auch in dem Gespräch mit den Richtern des Senats kontrovers diskutiert, wobei namentlich die Studierenden der HdBA sich durch kenntnisreiche, teilweise kritische Beiträge auszeichneten. Im Rahmen des Aufenthalts beim BSG wurden engere fachliche Beziehungen zwischen Dozenten der Hochschule und Richtern des Bundessozialgerichts geknüpft. Bereits im Juli dieses Jahres wird Richterin Nicola Berend zu einem Vortrag und zu Diskussionen an die Hochschule nach Mannheim kommen. Sämtliche Teilnehmer waren sehr beeindruckt von der Atmosphäre und der Realität einer Verhandlung am höchsten deutschen Sozialgericht. Dies wird lange in Erinnerung bleiben.