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Die HdBA informiert

Deutsches und türkisches Rechtssystem im Vergleich

– Die Herbsttagung der Deutsch-Türkischen Juristenvereinigung e.V.(DTJV) fand in diesem Jahr an der HdBA, Campus Mannheim, statt.

Auf Initiative von Prof. Dr. Yasemin Körtek (HdBA) wurde diese Tagung erstmalig am 25. und 26. Oktober 2013 an der HdBA ausgerichtet. Die Organisation erfolgte in erfolgreicher Zusammenarbeit mit der DTJV, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Philip Kunig (FU Berlin).

"Sozialrecht, Arbeitsrecht und Kapitalmarktrecht stehen im Mittelpunkt der diesjährigen Herbsttagung", betonte Prof. Dr. Kunig gleich zu Beginn bei seiner Begrüßung der Referenten und Gäste und stellte anschließend das weitere Programm im Einzelnen vor.

Prof. Dr. Michael Scharpf (Prorektor, HdBA) nutzte als Gastgeber in seiner Begrüßungsansprache die Gelegenheit, die Hochschule vorzustellen und deren internationale Ausrichtung aufzuzeigen.

Den sozialrechtlichen Teil der Tagung bestritten Dr. Markus Schmitz (Zentrale der BA, Geschäftsführer PEG) und Dr. Mustafa Kuruca (stellvertretender Direktor der Anstalt für soziale Sicherheit / Sosyal Güvenlik Kurumu). Beide Referenten eröffneten den Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern ihre Sichtweise zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland sowie zur Umsetzung des türkischen Sozialversicherungsrechts und gingen in ihren Reden auf aktuelle Fragestellungen ein.

Zu Beginn seines Vortrages mit dem Titel "Grundsicherung und Migration" führte Dr. Schmitz in das Thema ein, indem er unter anderem die Rechtsbereiche SGB III und SGB II voneinander abgrenzte sowie auf die wesentlichen Änderungen des SGB II seit seinem Inkrafttreten am 1.1.2005 hinwies.

Dabei stellte er die besondere Bedeutung des Systems der Grundsicherung für die soziale Absicherung heraus. Den Schwerpunkt seines Vortrages bildeten Leistungsberechtigte mit Migrationshintergrund. In diesem Zusammenhang stellte Dr. Schmitz insbesondere die aktuellen Herausforderungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende anschaulich dar und führte die von der BA ergriffenen Maßnahmen mit dem Ziel der Eingliederung Arbeitsuchender in den Arbeitsmarkt auf (z.B. IT-Verfahren, Zusammenarbeit mit konsularischen Vertretungen, Dienstleistungen für Arbeitgeber).

In der anschließenden Diskussion, die von Prof. Dr. Körtek geleitet wurde, konnten verschiedene im Vortrag angesprochene Punkte vertieft werden (z.B. Betreuung von Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse, Häufigkeit der Rechtsänderungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten in der Praxis).

Dr. Kuruca behandelte in seinem Vortrag "Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sozialen Sicherheit" die Reformen des türkischen Sozialsystems in den letzten Jahren, wobei im Mittelpunkt der Darstellungen das neue Sozialversicherungs- und allgemeine Krankenversicherungsgesetz Nr. 5510, in Kraft seit 2008, stand.

Unter anderem wurden die Gründe, die den türkischen Gesetzgeber zur Reform des bestehenden Systems veranlassten, sowie die eingetretenen Änderungen im Vergleich mit der vorherigen Rechtslage erörtert. Der Bereich der Sozialhilfe und der Sozialen Dienste wurde ausgeklammert, weil die Reformbemühungen in diesem Bereich nicht abgeschlossen sind.

Es ließ sich festhalten, dass die Einführung der allgemeinen Krankenversicherung die soziale Absicherung der türkischen Bevölkerung im Krankheitsfall wesentlich verbessert hat.

Das neue System der Gesundheitsversorgung bildete auch den Schwerpunkt der anschließenden Diskussion, die von Prof. Dr. Körtek geleitet und übersetzt wurde.

Der arbeitsrechtliche Teil der Tagung beschäftigte sich mit dem Tarifrecht in der Türkei, insbesondere mit Blick auf die Stellung Gewerkschaften. Prof. Dr. Alpay Hekimler (Namık Kemal Universität, Tekirdağ) gab in seinem Vortrag die geschichtliche Entwicklung des kollektiven Arbeitsrechts einschließlich der einschlägigen gesetzlichen Regelungen wieder.

Prof. Dr. Devrim Ulucan (Maltepe Universität, Istanbul) widmete sich in seinem Beitrag, aufbauend auf Ausführungen von Prof. Dr. Hekimler, der Tarifautonomie. Beide Referenten stellten das Streikrecht (insbesondere rechtliche Grundlagen, Formen des Streiks, Voraussetzungen eines rechtmäßigen Streiks) in den Mittelpunkt ihrer Erörterungen.

In der von Prof. Dr. Christian Rumpf (Honorarprofessur Türkisches Recht, Universität Bamberg) geleiteten Diskussion wurden insbesondere die wesentlichen Unterschiede im deutschen und türkischen Recht deutlich (z.B. kein Betriebsverfassungsrecht bzw. Betriebsräte als Arbeitnehmervertretung in der Türkei).

Den dritten Themenbereich der Herbsttagung bildete das Kapitalmarktrecht. Die rechtlichen Grundlagen, einschließlich aktueller Änderungen des türkischen Kapitalmarktrechts, stellte Ibrahim Bülent Tökgöz (Senior Expert türkische Kapitalmarktbehörde / Sermaye Piyasası Kurulu) in seinem Vortrag ausführlich dar. Ausgehend von den historischen Entwicklungen bildete die türkische Kapitalmarktbehörde (Organisation, Aufgaben) und das Kapitalmarktgesetz von 2012 den Schwerpunkt der Ausführungen.

Der Kapitalmarkt in Deutschland war Gegenstand des Vortrages von Prof. Dr. Barbara Grunewald (Universität zu Köln), die dessen Grundzüge und aktuelle Fragestellungen erörterte. Beiden Referenten gelang es eindrucksvoll, einen guten Einblick in die Materie zu vermitteln, wie auch Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel (Universität zu Köln) in der von ihm moderierten Diskussion festhielt.

Zum erfolgreichen Gelingen der Herbsttagung trugen die hochrangigen Referenten mit ihren Beiträgen zu den aktuellen Themen und Fragestellungen bei. Besonderes Lob galt aber auch der guten Organisation sowie der sehr guten Zusammenarbeit zwischen der HdBA und der DTJV.

Der Grundstein für zukünftige Kooperationen zwischen der HdBA und der DTJV ist damit gelegt