Auswahl und Zulassung
Master als Personalentwicklungsinstrument
Zugang zum Masterstudiengang
Der Masterstudiengang Arbeitsmarktorientierte Beratung wird als Personalentwicklungsinstrument lediglich für Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit (BA) angeboten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch ihre Führungskräfte als Potenzialträgerinnen bzw. Potenzialträger für eine vertikale Personalentwicklung identifiziert wurden, werden der Entwicklungskonferenz vorgeschlagen.
Auswahlentscheidung
Die Regionaldirektionen verantworten die Steuerung und Auswahlentscheidung der Vorschläge und Bewerbungen aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich (inklusive der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Besonderen Dienststellen) für die Teilnahme an einem Masterstudiengang an der HdBA. Zum 15.05. für den Studienbeginn im Oktober des gleichen Jahres teilen die RD der HdBA die Bewerberinnen und Bewerber (Name, Dienststelle) der HdBA mit, die dann zur Einreichung der Zulassungsunterlagen aufgefordert werden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Zulassungskommission der HdBA prüft daraufhin die Zulassungsanträge hinsichtlich der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen. Für das Studium des Masterstudiengangs Arbeitsmarktorientierte Beratung (M.A.) sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit in der BA (im Rechtskreis SGB II oder SGB III)
- ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren (entspricht 180 ECTS-Punkten)
- Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen)