Erklärung zur Barrierefreiheit

Zugang für alle

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Wir sind Hochschulen der Bundesagentur für Arbeit.
Die Hochschulen der Bundesagentur für Arbeit heißen mit kurzem Namen: HdBA.
Dieser Text ist unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.
In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Was ist schon barrierefrei?
  • Was ist nicht barrierefrei?
  • Wo können Sie sich bei Problemen beschweren?

Die Erklärung gilt für die Internet-Seite: www.hdba.de

Unsere Internet-Seite sollen auch Menschen mit Behinderung gut nutzen können.
Dafür gibt es Regeln im Gesetz.
Die Gesetze heißen:

  • UN-Behindertenrechtskonvention
  • Behindertengleichstellungs-Gesetz
  • BITV 2.0
    Das ist kurz für: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0.

Wir wollen uns an die Gesetze halten.

Wie haben wir die Barrierefreiheit geprüft?

Wir haben die Barrierefreiheit selbst bewertet.
Bald lassen wir von einer fremden Stelle die Barrierefreiheit auf dieser Internet-Seite testen.

Auf dieser Internet-Seite ist noch nicht alles barrierefrei.
Das wollen wir bald ändern.

Was ist noch nicht barrierefrei?

Alte PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
Das heißt:
Diese PDF-Dateien lassen sich nicht mit einem Vorlese-Programm vorlesen.
Brauchen Sie eine PDF-Datei als barrierefreie PDF?
Dann melden Sie sich bei unserem Beauftragten für digitale Barrierefreiheit.
Klicken Sie hier, dann kommen Sie zu dem Kontakt-Formular.

Vorlese-Programme sprechen einige Wörter falsch aus.
Das gilt für einige Wörter in unseren Texten aus anderen Sprachen.

Es fehlen Videos in Deutscher Gebärdensprache.

Unsere Videos sind nicht barrierefrei:

  • Unsere Videos haben keine Untertitel.
    Das heißt:
    Im Video gibt es keinen Text von dem, was im Video gesagt wird.
  • Es gibt die Texte aus unseren Videos nicht zum Nachlesen auf unserer Internet-Seite.
  • In unseren Videos gibt es keine Erklärungen für blinde Menschen.
    Diese Erklärungen sollen beschreiben, was im Video passiert.

Dieser Text ist vom 29. November 2022.

Kontakt

Haben Sie Probleme oder Barrieren auf der Internet-Seite gefunden?
Oder möchten Sie mehr zur Barrierefreiheit auf unserer Internet-Seite wissen?

Dann schreiben Sie uns.
Klicken Sie hier, dann kommen Sie zu unserem Kontakt-Formular.

Hilfe für Menschen mit Hör-Beeinträchtigung

Die Bundesagentur für Arbeit hat eine extra Telefon-Beratung für Menschen mit Hör-Beeinträchtigung.
Sie bekommen Infos in Gebärden-Sprache oder zum Nachlesen.
Die Telefon-Beratung heißt:
Service-Telefon für Menschen mit Hör-Beeinträchtigungen.
Hier finden Sie mehr Infos zur Telefon-Beratung für Menschen mit Hör-Beeinträchtigungen.

Hilfe bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Vielleicht haben Sie sich bei uns über Barrieren
auf unserer Internet-Seite beschwert.
Hat es keine gute Lösung für Ihre Beschwerde gegeben?

Dann können Sie sich weiter beschweren.
Dafür gibt es eine Beschwerde-Stelle.
Die Beschwerde-Stelle heißt:
Schlichtungsstelle nach Paragraf 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG).
Die Schlichtungsstelle kümmert sich bei Streit zwischen:

  • Menschen mit Behinderung und
  • öffentlichen Stellen des Bundes.
    Das sind zum Beispiel:
    • Ministerien
    • einige Stiftungen
    • die Bundesagentur für Arbeit

Die Schlichtungsstelle sucht eine Lösung.
Dann muss man mit dem Streit nicht vor Gericht gehen.

Sie müssen nichts für die Beschwerde-Stelle bezahlen.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Mehr Infos stehen auf der Internet-Seite von der Schlichtungsstelle.
Zum Beispiel:

  • Was passiert bei einer Beschwerde?
  • Wie können Sie einen Antrag stellen?
  • Wie können Sie den Antrag in Leichter Sprache oder in Gebärdensprache stellen?

Wie erreichen Sie die Schlichtungsstelle?

Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de 
Telefon: 030 185 272 805 
Fax: 030 185 272 901
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de