ozfA
Orts- und zeitflexibles Arbeiten in der betrieblichen Praxis (ozfA)
Projektleitung
Prof. Dr. Ingo Matuschek
Projektmitarbeiter
Christoph Krause
Drittmittelgeber
Hans-Böckler-Stiftung
Projektzeitraum
Oktober 2019 – Februar 2021
Kooperationspartner
Universität Duisburg-Essen
Projektbeschreibung
Orts- und zeitflexibles Arbeiten nimmt – nicht erst mit der Corona-Pandemie – an Bedeutung zu: wechselnde Lage und Dauer der Arbeitszeit, Rufbereitschaft und Überstunden stehen neben räumlicher Entgrenzung durch Home-Offices oder web-basierter Vernetzung. Arbeit wird häufig außerhalb von Betriebsstätten, ggf. an wechselnden Einsatzorten geleistet. Zeitliche wie räumliche Flexibilität kann belasten, sie kann aber auch von Vorteil sein: die Balance von Arbeit und Reproduktionssphäre wird einfacher. Orts- und zeitflexibles Arbeiten birgt also Potenziale wie Risiken. Daher bedarf es spezifischer Umsetzungsverfahren in der betrieblichen Praxis. Mitgestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertreter sind dabei von hoher Bedeutung. Die Balance von betrieblichen und individuellen Anliegen muss Rahmungen wie das AZG, Datenschutz etc. ebenso beachten wie jüngste Tarifabschlüsse zum orts- und zeitflexiblen Arbeiten. Betriebsvereinbarungen setzen solche Ziele in Alltagspraxis um. Sie sind teils gut untersucht, wenig bekannt ist aber zur Umsetzungspraxis und betrieblichen wie individuellen Effekte: Offen ist, was eine gute Betriebsvereinbarung unter digitalisierter orts- und zeitflexibler Arbeit ausmacht bzw. was notwendige/ förderliche Bedingungen der Umsetzung sind.
Mit Fokus auf Betriebsvereinbarungen untersucht das Projekt branchenübergreifend die betriebliche Praxis des orts- und zeitflexiblen Arbeitens. Daraus ergeben sich vielfältige Fragen, u.a.: Wer ist Initiator/ Treiber der entsprechenden Betriebsvereinbarungen? Welche Akteurskonstellationen liegen dem zu Grunde und welche Kultur der Mitbestimmung erscheint besonders förderlich? Wie begründet dies eine gute Praxis orts- und zeitflexiblen Arbeitens? Wie lässt sich gute Alltagspraxis definieren, wo werden Nachsteuerungen notwendig und wie werden diese durch die Mitbestimmungsgremien prozessiert? Was braucht es, damit Betriebsvereinbarungen "funktionieren" und dem Inhalt nach gelebt werden können? Was machen best-practice-Beispiele für Vereinbarungen wie für deren Umsetzung aus? Gibt es Unterstützungsbedarf? Und wenn ja, welcher Art?
Diesen Fragen soll anhand von je drei Fallstudien zu Betriebsvereinbarungen in der Metall- und Elektroindustrie, der chemisch-pharmazeutischen Industrie, der Nahrungsindustrie sowie im Dienstleistungsbereich nachgegangen werden. In ausgewählten Betrieben werden das für orts- und zeitflexibles Arbeiten operativ verantwortliche Management und Betriebs-/ Personalräte sowie ca. 3-5 mobil arbeitende Beschäftigte befragt und ggf. ergänzt um Interviews mit externen ExpertInnen (zus. 70-80 Interviews). Kooperiert wird mit dem Arbeitsbereich Praxiswissen Betriebsvereinbarungen am I.M.U der HBS, welcher Betriebsvereinbarungen zum orts- und zeitflexiblen Arbeiten auf Konstruktion und Schwerpunktsetzungen analysiert. Ergänzend werden workshops mit VerteterInnen aus Wissenschaft und der Praxis durchgeführt.
Kaum begonnen, wurde die Arbeit des Projekts von der Corona-Pandemie überrollt. Was zunächst wie eine Störung des Normalbetriebs erscheint, erweist sich als Herausforderung und Chance, bei der Erfassung des durch Corona stattfindenden Realexperiments zum massenhaften Home Office, vorne dran zu sein.
Präsentation der Projektergebnisse
Mitteilungen und Publikationen im Rahmen der HBS-Studies finden Sie auf der Website der Hans Böckler Stiftung.