Junger, selbstbewusster Student mit asiatischen Wurzeln
Campus

Inklusionsbeauftragte

Inklusion und dessen Umsetzung an der HdBA

Die Inklusionsvereinbarung nach § 166 SGB IX stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Bundesagentur für Arbeit (BA) und gewährleistet durch eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Inklusion erteilt der Teilbarkeit einer Gesellschaft eine Absage und impliziert die Verschiedenheit aller Menschen in unserer Gesellschaft. Die präventive Vermeidung von Ausgrenzung und Ungleichbehandlung steht daher im Mittelpunkt des Betrachtens und Handelns. Diesem Handlungsauftrag folgt auch unsere Hochschule. Diese Arbeit wird im Wesentlichen von der Inklusionbeauftragten des Arbeitgebers (nach § 181 SGB IX) in Abstimmung mit dem Kanzler sowie der Schwerbehindertenvertretung im Rahmen eines jährlichen Aktionsplans festgelegt. Im Laufenden Jahr erhält die Inklusionsbeauftragte bei der operativen Umsetzung Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen beider Campus (Arbeitskreis Inklusion). Im Folgenden erhalten Sie einen Einblick in unsere Arbeit.

Studieren für Menschen mit Behinderungen

  • Das Themenfeld der Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben wird im Rahmen des Studiums in verschiedenen Modulen und Lehrformaten während der gesamten Studienzeit gelehrt. Hierzu wurde ein Lehrkonzept entwickelt. Die GR Inklusion der Zentrale unterstützt diverse Lehrinhalte und Aktivitäten, wie z.B. ein Einführungsmodul Inklusion in der Einführungswoche.
  • Zudem steht den Lehrenden eine Handreichung „Barrierefreie Lehre“, die vom Studierendenbeirat AK Diversity erarbeitet wurde. 2022 wurde dies durch einen One Pager ergänzt.
  • Ergänzend zu der Lehre finden studienbegleitende Veranstaltungen und Fachtagungen zum Themenfeld der inklusiven Teilhabe am Arbeitsleben statt; z.B.  anlässlich des Internationalen Tages mit Menschen mit Behinderungen und/oder am Diversity Tag.
  • 2021/22 führten Studierende der HdBA in Kooperation mit den Werkstätten mit Menschen mit Behinderungen ein inklusives Gartenprojekt durch.
  • 2023 wurde von Studierenden ein Inklusions-Cafe sowie eine Ausstellung in der Bibliothek organisiert. In Lehrforschungsprojekten wurden gemeinsam mit Werkstatt-Beschäftigten Kunstwerke für die Ausstellung erstellt.

Fort- und Weiterbildung für Lehrende und MA

  • „Sensibilisierungsworkshop“: Ab Mai 2022 bis November 2022 nahmen alle Mitarbeitenden der HdBA an dem Sensibilisierungsworkshop „Wenn anderssein normal ist, die UN-BRK erlebbar machen“ und setzten sich im Kolleg*innenkreis zu diesem Themenfeld auseinander. Dieser Workshop wurde seitens der GR Inklusion entwickelt und wird bundesweit in allen Agenturen durchgeführt.
  • Schulung Barrierefreie Lehre: Seit 2022 finden regelmäßig Schulungen zur Stärkung der Barrierefreiheit in der Lehre statt. Der Schwerpunkt der Lehrinhalte liegt dabei in der Erstellung von barrierefreien Word- und PowerPoint-Dokumenten

Barrierefreie Ausstattung am Campus Mannheim

Neben SB-Parkplätzen, behinderten gerechte Aufzugsanlagen, WC-Anlagen und der behindertengerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen wurde 2021 ein taktiles Leitsystem für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen am Campus Mannheim eingerichtet.

Behindertengerechtes Wohnen am Campus Schwerin

Am Campus Schwerin stehen acht behinderten gerechte Zimmer in den Wohnhäusern zur Verfügung. Zurzeit wird eine barrierefreie Küche in einem Wohnhaus gebaut. Zudem stehen Einzelparkplätze direkt vor dem Wohnhaus für Menschen mit einer Schwerbehinderung zur Verfügung.

Nachteilsausgleiche

  • Etwaige behinderungsbedingte Nachteile werden auf Antrag beim Prüfungsausschuss ausgeglichen; z.B.: Schreibzeitverlängerungen, Umsetzung von Klausuren am PC usw.
  • Angebot von Kernzeitgruppen während den Studienzeiten: Kernzeitgruppen (Lehre möglichst ausschließlich in der Kernzeit von 08:00 – 15:30 Uhr)

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner während der Studienzeiten

Für Belange rund um das Thema Inklusion stehen an beiden Campus der Studierendenservice, die Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten, die Inklusionsbeauftragte und im Bedarfsfall weitere Funktionsträgerinnen und Funktionsträger zur Verfügung.