Nachdem per Erlass des Wissenschaftsministeriums der Vorlesungsbetrieb zunächst bis 19. April 2019 ausgesetzt wurde, bleibt der Studienbetrieb an den Hochschulen des Landes gemäß der neuen Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 17. April 2020 an allen Hochschuleinrichtungen des Landes bis zum 3. Mai 2020 eingestellt.
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern teilen diese Entscheidung und haben Ihre Weisungen entsprechend angepasst.
Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) hat ihren Vorlesungs- und Präsenzbetrieb am Campus Mannheim seit 12. März 2020 eingestellt. Der Vorlesungs-/Präsenzbetrieb am Campus Schwerin ist seit 13. März 2020 ausgesetzt.
Um die Studierenden und alle Hochschulangehörigen zu schützen und einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken, hat die HdBA bereits im Vorgriff auf die am 17. April 2020 von den Bundesländern getroffenen Änderungen weiterführende Maßnahmen zur Regelung und Aufrechterhaltung des Studienbetriebs für die folgenden Monate getroffen.
Danach werden die Studierenden zunächst bis 31. August 2020 nicht mehr an die Hochschule kommen.
Um den Studienbetrieb an beiden Campus weiter aufrechtzuhalten, werden Home Office-Lösungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten. Die Studien- und Lehrinhalte werden den Studierenden über digitale Lernplattformen m Rahmen von Online-Modulen und -kursen zur Verfügung gestellt.
Die HdBA informiert
CORONA-Virus