Evaluation

Zentrale Elemente der hochschulinternen Qualitätsentwicklung sind:
I. Qualitätsbezugspunkte auf Ziel- und Prozessebene.
Bei Bildungsorganisationen handelt es sich auf der Zielebene in der Regel um Leitbilder, die den Soll-Zustand beschreiben und als Folie für die Auswertung von Evaluationen dienen.
Auf der Prozessebene gehören dazu Verfahrensordnungen. Bereits bestehende Ordnungen der HdBA sind:
- Grundordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
- Studien- und Prüfungsordnung, Zulassungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
- Praktikumsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
- Evaluationsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
- Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
- Leistungsbezügeordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
- Ordnung zur Regelung der Dienstaufgaben der Hochschullehrer/innen der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
II. Maßnahmen und Instrumente für regelmäßige Evaluationen und Befragungen zur Ermittlung des Ist-Zustandes
III. Verfahren zur Qualitätsverbesserung, die an den Evaluationsergebnissen ansetzen In seiner Grundstruktur wird der Evaluationsprozess bereits durch die Vorgaben der Evaluationsordnung der HdBA festgelegt. Die interne Evaluation von Lehre und Studium stützt sich auf regelmäßige Eigenevaluation. Inhaltlich zielt sie auf die Bewertung
- der Studiengänge
- der Servicebereiche sowie der Studienrahmenbedingungen
- des Zulassungsverfahrens
Als Evaluierende werden genannt:
- Studierende
- Beschäftigte der Hochschule
- Absolventinnen und Absolventen
Teil der internen Evaluation ist die studentische Lehrevaluation. Diese soll die Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden fördern und die Lehrqualität sichern.