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Hochschule

Die HdBA informiert

Aus AsA wird AsA flex

– Forschungsergebnisse der HdBA flankieren die Neukonzeption des Instrumentes

Die Assistierte Ausbildung (AsA) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jugendlichenbereich, das nach seiner Erprobung von 2015 bis 2020 nun mit dem ähnlichen Förderinstrument „ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ zusammengeführt und unter neuem Namen „AsA flex“ als dauerhaftes Förderinstrument im SGB III verankert ist.

Die AsA richtet sich sowohl an Ausbildungsplatzsuchende bzw. Auszubildende als auch an Unternehmen und bietet beiden Seiten Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, der Bewerberauswahl sowie bei der Organisation und Durchführung der Berufsausbildung (Ausbildungs-Management). Vorgesehen ist die Begleitung benachteiligter Jugendlicher in regulärer Ausbildung mit dem Ziel, die Berufsausbildung abzuschließen und den Übergang in Erwerbstätigkeit erfolgreich abzusichern.

Seit 2017 flankiert die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) die Neuausrichtung der AsA „neu“ mit mehreren qualitativen Begleitstudien. Insgesamt wurden bundesweit knapp 200 Experten-Interviews in zwei Befragungswellen durchgeführt. In mehreren Workshops fand eine Validierung der Forschungsergebnisse statt.
Die Resultate selbst verweisen auf eine hohe inhaltliche Zielerreichung: Insgesamt leistet die AsA einen wesentlichen Beitrag, um benachteiligte Jugendliche zum Ausbildungsabschluss zu führen. Insbesondere ist die kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung geeignet, auftretende Problemlagen – auch in Kommunikation mit den Ausbildungsbetrieben – zu meistern und erforderliches Fachwissen über individuelle Lernsettings zu erwerben. Zudem leistet die AsA einen Beitrag zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze, und es ist erkennbar, dass ihre Wirksamkeit durch Flexibilisierung und Individualisierung der Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote in ihrer Frequenz und Intensität weiter gesteigert werden kann.

Insofern bewegen sich die formulierten Gestaltungsempfehlungen in Richtung einer möglichst hohen Flexibilität bei der Durchführung. Die Empfehlungen sind direkt in die Neukonzeption der AsA und in das zugrundeliegende Fachkonzept eingeflossen (vgl. §§ 74, 75, 75a SGB III).

Ergebnisbericht der zweiten Erhebungswelle (Management Summary)

Aus der Studie wurden konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet, die schließlich auch in Teilen in die gesetzliche Neuregelung und die fachliche Neukonzeptionierung der AsA eingegangen sind.