Vermittlung
Zertifikatsprogramm Vermittlung
Das Zertifikatsprogramm Vermittlung wird seit November 2016 an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit an den Campus Mannheim und Schwerin angeboten und hat eine Studiendauer von zwei Semestern. Das Programm startet im Januar und endet im Dezember, wobei jede Studienkohorte auf 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt ist.
Ziel des Zertifikatsprogramms "Vermittlung" ist es, in der arbeitnehmerorientierten Vermittlung und Beratung von Menschen an allen Übergängen zum Bildungs- und Beschäftigungssystem sowie in der arbeitgeberorientierten Beratung ein wissenschaftlich fundiertes Verständnis professioneller Vermittlung und Beratung zu entwickeln und praxisbezogen zu reflektieren. Diese Weiterentwicklung der beraterischen Kompetenzen der Vermittlungsfachkräfte gewährleistet einen einheitlich hohen Qualifizierungsstand in der Vermittlung.
Auswahl und Zulassung
Das Zertifikatsprogramm „Vermittlung" ergänzt das Portfolio der Qualifizierungsangebote der BA und ist pro Studienkohorte auf 80 Teilnehmende begrenzt. Zur Zielgruppe des Zertifikatsprogramms gehören Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit, die in den operativen Bereichen der arbeitnehmerorientierten Vermittlung und Beratung tätig sind und über Berufserfahrungen aus diesem Bereich von mindestens zwei Jahren verfügen. Die Meldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für das einmal jährlich startende Zertifikatsprogramm „Vermittlung" erfolgt durch die Regionaldirektionen bis mindestens acht Wochen vor dem Start der Gruppe A nach Aufforderung an die HdBA.
Teilnahmebescheinigung / Hochschulzertifikat
Am Ende des Zertifikatsprogramms erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Diejenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das Zertifikatsprogramm mit einem Hochschulzertifikat abschließen wollen, werden jeweils bis zwei Wochen nach der ersten Präsenzphase um die Einsendung der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen gebeten. Das Verfahren der Zulassung und die Zulassungsvoraussetzungen für das Zertifikatsprogramm sind in der Zulassungsordnung geregelt. Neben einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung, muss für eine Zulassung auch eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung als Beschäftigte oder Beschäftigter im Rechtskreis SGB II oder SGB III von insgesamt mindestens zwei Jahren ausgewiesen werden können. Die Rechte und Pflichten der Studierenden im Rahmen von Kontaktstudien sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Im Rahmen der ersten Präsenzveranstaltung erhalten die Teilnehmenden ausführliche Informationen zum Zulassungsverfahren.
Studieninhalte
Zur wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklung der Vermittlungs- und Beratungskompetenzen erwerben die Teilnehmenden im Bereich der Fachkompetenzen insbesondere Wissen über die Beratene bzw. den Beratenen und die diese bzw. diesen umgebenen Bezugssysteme sowie deren Interaktion.
Pflichtmodule
Die Pflichtmodule 01 („Zielgruppen- & kontextspezifische Beratung") und 02 („Berufsbiografien und Kompetenzen") fokussieren die Beratungskompetenzen und werden in Verbindung mit den bereits in der BA-internen Grundqualifikation erworbenen Kompetenzen und den Erfahrungen aus der berufspraktischen Tätigkeit zur Wissensverbreiterung genutzt. Darüber wird das eigene Verständnis einer professionellen Beratung, insbesondere durch ein Verständnis von Berufsbiografien und Kompetenzen, reflektiert und weiterentwickelt.
Das dritte Modul des Zertifikatsprogramms ist ein Wahlpflichtmodul. Hier können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zwischen einer Wissensvertiefung im Bereich „Zukunft der Arbeit" oder „Teilhabe am Arbeitsleben" wählen.
Themenschwerpunkte des Zertifikatsprogramms
- Zielsetzungen und Aufgabenfelder von Vermittlung und Beratung
- Verständnis einer professionellen Beratung
- Zielgruppen- und kontextspezifische Analyse von Vermittlungs- und Beratungsprozessen
- Ausbildungs- und Berufsverläufe
- Bildungs- und Beschäftigungssysteme
- Berufliche Kompetenzmodelle
- Schnittstellen- und Netzwerkmanagement
- Zukunft der Arbeit
- Teilhabe am Arbeitsleben
Studienstruktur
Im Rahmen des 12-monatigen Zertifikatsprogramms „Vermittlung" müssen von jedem Teilnehmenden drei Module nacheinander belegt werden. Alle Teilnehmenden belegen obligatorisch die Module 01 („Zielgruppen- & kontextspezifische Beratung") und 02 („Berufsbiografien und Kompetenzen"). Im Modul 03 wird durch die Auswahl des Moduls 03A „Zukunft der Arbeit" oder 03B „Teilhabe am Arbeitsleben" eine Spezialisierung innerhalb des Programms gewählt.
Workload je Modul
Präsenzphase 1 | Distance-Learning-Phase 1 | Präsenzphase 2 | Distance-Learning-Phase 2 | Bearbeitungszeit Prüfungsleistung |
---|---|---|---|---|
3 Tage | 5 Wochen | 3 Tage | 5 Wochen | 4 Wochen |
24 h | 20,5 h | 24 h | 20,5 h | 36 h |
Hochschulzertifikat
Für die zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (bei Zertifikatserwerb) schließt sich an die zweite Distance-Learning-Phase eines Moduls die Bearbeitungszeit für die Prüfungsleistung an. Werden alle Prüfungsleistungen bestanden, erwerben die Studierenden 5 ECTS-Punkte je Modul (15 ECTS-Punkte für das gesamte Programm) und ein Hochschulzertifikat der HdBA. Bei dem Zertifikatsprogramm handelt es sich um eine dienstlich veranlasste Qualifizierung.
Reflexionseinheit
Dem Programm nachgelagert ist eine Reflexionseinheit im Umfang von 1,5 Reflexionstagen an der HdBA in Mannheim oder Schwerin, die – unabhängig von der gewählten Spezialisierung – ca. 6 bis 8 Monate nach dem Ende des Zertifikatsprogramms stattfindet.