Studierendenmobilität (SMP)
Praktika
Programmübersicht
Studierende der HdBA können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Mobilität in Auslandspraktika
Im Rahmen der Kooperation mit speziellen europäischen Partnereinrichtungen (meist staatliche Arbeitsverwaltungen und Institutionen) besteht für Studierende der HdBA die Gelegenheit, an einem 2-monatigen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt teilzunehmen und ihre Kenntnisse und Erfahrungen außerhalb der BA anzuwenden, neue Perspektiven kennenzulernen und interkulturelle Kompetenzen zu trainieren.
Vorteile
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung, für Grünes Reisen
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum
- reguläre Immatrikulation an der HdBA
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE)
- nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Sprachförderung online
Die Europäische Kommission hat ein Sprachförderungssystem (OLS – Online Language Support) für die Studierenden und Praktikanten als Teil des Erasmus+-Programms entwickelt. Dieses dient der Unterstützung beim Erlernen und Verbessern von Sprachkenntnissen und bietet verschiedene Möglichkeiten:
- Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse durch sogenannte self-assessments (Sprachtests), die zu jedem Zeitpunkt der Mobilität durchgeführt werden können
- dieTeilnahme an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen vor oder während der Mobilität
Kostenfreie, tutorierte Online-Sprachkurse sind für alle 24 Sprachen der Europäischen Union auf unterschiedlichen Niveaus verfügbar. Das Online-Angebot an OLS-Sprachkursen wird sukzessive ausgeweitet, so dass künftig eine Sprachunterstützung auch für Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch möglich sein wird.
Studentencharta
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+-Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.
Berichtpflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+-Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (Teilnahmebestätigung) einzureichen.
Finanzierung
Seit 2018 sind die Förderraten für Studienaufenthalte (SMS) wie folgt festgelegt:
- Gruppe 1
Monatlich 450 Euro in Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein,
Luxemburg, Norwegen, Schweden - Gruppe 2:
Monatlich 390 Euro in Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland,
Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Gruppe 3:
Monatlich 330 Euro in Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen,
Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Ab dem Programmjahr 2023 werden die Förderraten angepasst.
Erasmus+-Praktikanten (SMP), zu denen Sie zählen, erhalten monatlich
105 Euro zusätzlich, also 555 Euro in der Gruppe 1 / 495 Euro in der Gruppe 2 / 435 Euro in der Gruppe 3.
Dieser Zuschuss erhöht sich im Programmjahr 2023 ebenfalls.
Beratung und Unterstützung
Sie spielen mit dem Gedanken im Ausland ein Praktikum zu absolvieren oder Ihnen liegt bereits ein Angebot für ein Auslandspraktikum vor?
Lassen Sie sich gerne im Auslandsreferat beraten.