Mobilität von Lehrenden (STA)
Unterwegs zu Unterrichtszwecken
Programmübersicht
Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen. Zielstellung der Lehraufenthalte soll u.a. sein, die Lehrangebote der Partnerhochschulen zu ergänzen und neue Lehrmaterialien zu entwickeln.
Mobilität zu Unterrichtszwecken
Erasmus+ fördert gegenseitige Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen an Studierende vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit soll dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Auch Personal ausländischer Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Die Personalmobilität muss in einem Erasmus+-Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:
- Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Dozenten ohne Dotierung
- Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
- Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal
Finanzierung
Es gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag:
- Gruppe 1:
180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - Gruppe 2:
160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland (Incomer), Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Gruppe 3:
140 Euro am Tag für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze.
Zusätzlich zu diesen Tagessätzen werden Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden, erstattet.
Hier finden Sie einen Distance Calculator auf der Webseite des Erasmus Programms.
Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:
- 0 km - 99 km --> 23 EUR
- 100 km - 499 km --> 180 EUR
- 500 km - 1.999 km --> 275 EUR
- 2.000 km - 2.999 km --> 360 EUR
- 3.000 km - 3.999 km --> 530 EUR
- 4.000 km - 7.999 km --> 820 EUR
- 8.000 km und mehr --> 1.500 EUR
Beratung und Unterstützung
Sie spielen mit dem Gedanken im Ausland zu lehren oder Ihnen liegt bereits ein Angebot für die Lehre im Ausland vor?
Lassen Sie sich gerne vorab im Auslandsreferat beraten.