Professor umringt von seinen Studierenden
Forschung

FIS-Corona

Ausmaß, Ursachen und Folgen der Nichtinanspruchnahme von Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie (FIS Corona)

Projektleitung
Prof. Dr. Deborah Jackwerth-Rice

Projektmitarbeiter
Malte Simon

Drittmittelgeber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Im Rahmen des Fördernetzwerks Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung

Projektzeitraum
September 2020 – August 2021

Projektbeschreibung

Das Forschungsprojekt wurde durch das Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) des BMAS gefördert. Untersucht wurden strukturelle Lücken bei der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (KUG) während der Corona-Pandemie und die damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Problemlagen. Hierzu wurden in fünf Städten mittels telefonischer Interviews und standardisierter Fragebögen die Ursachen und Folgen der Nichtinanspruchnahme von KUG unter Frisörsalons und Zahnarztpraxen erhoben und Empfehlungen darüber formuliert, wie die Inanspruchnahme von KUG unter kleinen und mittleren Betrieben erhöht werden kann.

Forschungsergebnisse

Während des 1. Lockdown (März-Mai 2020) zeigten 29% aller Zahnarztpraxen und 19% aller Frisörsalons keine Kurzarbeit an. (Nur) bei Zahnarztpraxen lag dies zum Teil an geringen Arbeitsausfällen; darüber hinaus sind die häufigsten Gründe für die Nichtinanspruchnahme von KUG gemäß unserer Befragung: 

  • Fehlende Kenntnisse darüber, ob bzw. wie man KUG beantragen kann (v.a. Frisörsalons)
  • Solidarität mit den Beschäftigten (v.a. Frisörsalons) bzw. der Gesellschaft (v.a. Zahnarztpraxen)
  • Fehlberatung durch Steuer/-Lohnbüros (v.a. Frisörsalons) bzw. Kassenärztliche Vereinigungen (v.a. Zahnarztpraxen)
  • Ein als zu hoch empfundener Aufwand für die Beantragung von KUG (v.a. Zahnarztpraxen).

Branchenübergreifend berichten die meisten Betriebe, die während des 1. Lockdown kein KUG in Anspruch nahmen, von Einkommensverlusten (unter den Frisören oft verbunden mit finanziellen Notlagen) sowie psychischen Belastungen für die Betriebsinhaberinnen, Betriebsinhabern und Beschäftigten.
 
Um das Kurzarbeitergeld in Zukunft besonders für Kleinstbetriebe ohne professionelle Lohnbuchhaltung zugänglicher zu machen, empfiehlt es sich, in Krisenzeiten

  • auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene die Kommunikation zwischender BA und Branchenvereinigungen bzw. der Bundessteuerberaterkammer/ Steuerberatungsdienstleistern weiter auszubauen;
  • insbesondere Kleinstunternehmen möglichst umgehend und niederschwelligdarüber zu informieren, wo Informationen zur KUG-Beantragung sowie unterstützende Hilfsmittel wie der Chatbot UDO zu finden sind - beispielsweise durch eine Informationskampagne.