Antidiskriminierung
Diskriminierung hat keinen Platz
Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) setzt sich für die gleichberechtigte und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Hochschulangehörigen ein und legt Wert auf eine gute und förderliche Arbeits- und Studienatmosphäre. Vielfalt und Offenheit spiegelt sich bei den Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wider.
Diskriminierung hat daher an unserer Hochschule keinen Platz. Sollten Sie Diskriminierung erfahren und in Ihrer persönlichen Situation allein keine Lösung finden – oder dies bei anderen beobachten – bieten die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Ihnen vertrauensvolle Hilfe sowie Beratung an und werden den Vorfällen entsprechende Maßnahmen einleiten.
Was ist Diskriminierung?
Diskriminierung ist die Benachteiligung aufgrund eines Merkmals, wie etwa des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Identität oder der Religion. Entscheidend für eine Benachteiligung ist das Ergebnis, nicht jedoch das Motiv (Absicht, Gedankenlosigkeit, allgemeine Verwaltungspraxis usw.).
Folgende Merkmale sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützenswert:
- Ethnische Herkunft und Zuschreibungen,
- Geschlecht (umfasst auch Trans* und Inter*Personen),
- Religion oder Weltanschauung (umfasst auch Nichtzugehörigkeit zu einer Religion oder Weltanschauung),
- Behinderung,
- Lebensalter,
- sexuelle Identität.
Darüber hinaus sind für den Hochschulbereich noch folgende Merkmale relevant:
- soziale Herkunft bzw. der soziale Status,
- Familienstatus.
Wir berufen uns in unseren Ausführungen auf die Empfehlungen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie des Leitfadens Diskriminierungsschutz an Hochschulen.