Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hat nicht nur in der Praxis der Bundesagentur für Arbeit (BA), sondern auch in der Lehre an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) einen hohen Stellenwert. Mit der letzten Änderung des Curriculums wurde ein Schwerpunkt für den Studiengang Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (BBB) eingeführt. In dem rechtswissenschaftlichen Modul dieses Schwerpunkts in der Verantwortung von Frau Prof. Dr. Körtek, Modul „Rechtliche Aspekte der Teilhabe am Arbeitsleben“, finden verschiedene Veranstaltungen statt, die den Studierenden einen guten Einblick in die Praxis der verschiedenen Rehabilitationsträger bieten
Am 29. November 2022 waren Frau Prof. Dr. Seel, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR), und Frau Dr. Goldbach, Teamleiterin Entwicklung und Ausgestaltung des Reha-Prozesses, Fachbereich Produkte und Entwicklung (BAR), zu Gast an der HdBA.
Den Schwerpunkt ihrer Lehrveranstaltung bildete die Zusammenarbeit der Reha-Träger im Reha-Prozess, welcher anhand der rechtlichen Grundlagen und der Umsetzung in der Praxis aufgezeigt wurde. Durch mehrere Fallkonstellationen wurden die Studierenden in die Lage versetzt, ihre Kenntnisse diesbezüglich zu vertiefen. Hierbei wurden u.a. auch die Gemeinsamen Empfehlungen der BAR zum Reha-Prozess sowie der 3. Teilhabeverfahrensbericht miteinbezogen. Die Praxis der BA wurde durch Frau Hauffen, Teamleiterin Reha/SB-Team 161, AA Meschede-Soest, eingebracht.
Festzuhalten ist, dass Teilhabe Rehabilitation braucht. Im gegliederten Sozialleistungssystem sind die einzelnen Rehabilitationsträger angehalten, die Schnittstellen, die sich bei der Bedarfsermittlung und Gewährung von Teilhabeleistungen ergeben, zu überwinden, damit die betroffenen Personen „die Hilfe bekommen, die sie benötigen“. Dabei gilt auch aus Sicht der Betroffenen selbst der Maßstab „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“, so Frau Prof. Dr. Seel.