Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld – beide Regelwerke kamen im Rahmen eines demokratischen Gesetzgebungsverfahrens zustande. Theoretisch vermittelt im Seminarraum ist das Staatrecht allerdings nicht immer die spannendste Angelegenheit. Wie weckt man also bei Studierenden das Interesse, für sie relevante Änderungen des SGB II und SGB III möglichst früh aus Bundestagsdrucksachen zu erschließen und die Relevanz für ihre tägliche Arbeit auszuwerten?
Die Antwort: Indem die Hochschülerinnen und Hochschüler vor Ort persönlich mit den Protagonisten sprechen, welche die Gesetzesvorlagen erstellen und an ihrer Verabschiedung beteiligt sind. Nach Vergabe der Referatsthemen, zwei richtungsweisenden BVerfG-Entscheidungen (Regelsatzentscheidung 2010 und Sanktionsurteil 2019) sowie u. a. dem originären „Hart IV“ Gesetz, nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Exkursion nach Berlin teil. Dort lernten sie im BMAS auch die Beamtinnen und Beamten kennen, unter deren Leitung die zu untersuchenden Gesetzesnovellen entworfen wurden. Sie sahen „in persona“, dass es Zuständigkeiten innerhalb des BMAS immer für bestimmte Paragraphen des jeweiligen Gesetzes gibt. Außerdem erfuhren die Studierenden, dass Gesetze nicht aufgrund einer spontanen Idee des jeweiligen Ministeriums entstehen, sondern aus dem Koalitionsvertrag entwickelt werden.
Im Bundestag erläuterte MdB Jens Peick (SPD) dann als Sozialpolitiker den politischen Prozess, der (auch) zu den jeweiligen Gesetzentwürfen führte. Die Studierenden erfuhren hier, dass Gesetze immer auch das Ergebnis eines politischen Kompromisses sind, ohne den keine Mehrheiten zu beschaffen wären.
Schließlich empfing der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags in einem offiziellen Sitzungssaal des Paul-Löbe-Hauses die Hochschülerinnen und Hochschüler. Hier gab es einen lebhaften fachlichen Austausch mit den Ausschuss-Mitgliedern um den Vorsitzenden, Herrn MdB Bernd Rützel (SPD), bei dem sich alle anwesenden Vertreterinnen und Vertreter aus den Fraktionen der CDU/ CSU, der Grünen und der AfD auch sehr für die Erfahrungen der Studierenden aus den Praxistrimestern interessierten. Man bekam eine Vorstellung der politischen Belastungsprobe, der ein Gesetzentwurf im Lauf des parlamentarischen Verfahrens ausgesetzt ist.
Resümierend war die Exkursion für alle Beteiligten lehrreich und horizonterweiternd. Die Ergebnisse werden jetzt, nach der Rückkehr nach Mannheim, in den nachbereitenden Kurseinheiten diskutiert.