Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) würdigt in diesem Jahr den „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ mit einer besonderen Veranstaltung, die in der Verantwortung von Frau Prof. Dr. Keller und Frau Prof. Dr. Körtek organisiert und durchgeführt wird. Die Veranstaltung, die sich ausschließlich an Studierende und Mitarbeiter*innen richtet, findet zum Teil in Präsenz und zum Teil online über MS-Teams statt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) leistet seit vielen Jahrzehnten einen enormen Beitrag zur Inklusion. Frau Eva Strobel, Inklusionsbeauftragte der BA, wird mit ihrem Key-Note Vortrag „Inklusion und Vision?“ nach der Begrüßung durch Frau Prof. Dr. Müller-Osten, Prorektorin der HdBA, die Veranstaltung eröffnen.
Herr Prof. Dr. Zimmermann, Hochschule der Medien, Stuttgart, wird mit seinem Vortrag „Barrierefreie Lehre – Abschied vom Schwarz-Weiß-Denken“ auf den Umgang mit Behinderungen in der Hochschullehre hinweisen. Herr Prof. Dr. Dr. Franke, HdBA, wird im Anschluss in seinem Vortrag das Thema „Sucht und die Herausforderung der Reha“ behandeln. Ebenso werden ehemalige Studierende der HdBA in Science Slams die Verbindung von Theorie und Praxis der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufzeigen.
Zum 1. Juli 2001 ist das SGB IX (Sozialgesetzbuch) in Kraft getreten, mit welchem der deutsche Gesetzgeber das Recht der Rehabilitation weiterentwickelt und in einem Gesetzbuch zusammengefasst hat.
In den letzten Jahren sind wichtige Änderungen im Anschluss an die Verabschiedung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2006 der Vereinten Nationen sowie mit dem stufenweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2018 eingetreten. Dieses Jahr wurde das 20-jährige Bestehen des SGB IX begangen. Weitere Änderungen stehen insbesondere für den Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben mit dem Teilhabestärkungsgesetz vom 8. Juni 2021 bevor. Die Rechte der Menschen mit Behinderungen und die Gewährleistung ihrer selbstbestimmten sowie gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind folglich nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf internationaler Ebene von großer Bedeutung. So hat die EU-Kommission im März dieses Jahres ihre Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 vorgelegt, mit welcher insbesondere sichergestellt werden soll, dass alle Menschen mit Behinderungen ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung Chancengleichheit sowie gleichberechtigten Zugang zur Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben genießen und keinerlei Diskriminierung mehr erfahren. Bereits im Jahr 1993 haben die Vereinten Nationen den 3. Dezember jeden Jahres den Menschen mit Behinderungen gewidmet.