Zu Beginn ihres Vortrages gab Frau Ass. Prof. Dr. Tuac-Yilmaz einen Überblick über die geschichtliche Entwicklung der türkischen Arbeitsverwaltung. Hierbei stellte sie u.a. Bezüge zur Anwerbung türkischer Gastarbeiter in Zusammenarbeit mit der deutschen Arbeitsverwaltung in den 1960er Jahren her. Ausgehend von den Arbeitslosenzahlen, wobei das zugrundeliegende Verständnis von Arbeitslosigkeit zu diskutieren war, wurde die Arbeitslosenversicherung, welche ihre Grundlage im Gesetz Nr. 4447 vom 08.09.1999 hat, ausführlich dargestellt. Eingegangen wurde auf die Leistungen mit Entgeltersatzcharakter wie das Arbeitslosengeld wie auch auf Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Bei den Letzteren waren die größten Unterschiede zum deutschen System festzustellen: während in Deutschland die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung eine umfassende gesetzliche Regelung erfahren haben, liegt die Entwicklung von Förderleistungen zur Eingliederung in Arbeit im Zuständigkeitsbereich der türkischen Arbeitsverwaltung (ISKUR). In dem im Anschluss an den Vortrag erfolgten Austausch ließ sich z.B. auch feststellen, dass das türkische System die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben – anders als das SGB III – nicht gesondert geregelt hat, obwohl die Türkei die UN-BRK im Jahr 2008 ratifiziert und das Gesetz Nr. 5378 von 2005 über Menschen mit Behinderungen 2014 an die Vorgaben der UN-BRK angepasst hat. Auf bestehende Lücken in der Absicherung bei Arbeitslosigkeit sowie den in diesem Zusammenhang bestehenden Regelungsbedarf hat die Referentin in ihrem Fazit hingewiesen. Reformen in diesem Bereich sind in naher Zukunft jedoch nicht zu erwarten.
Mit ihrem Vortrag ermöglichte Frau Ass. Prof. Dr. Tuac-Yilmaz den Teilnehmenden einen Einblick in die soziale Absicherung von arbeitslosen Personen in einem außereuropäischen Land und darauf aufbauend einen Vergleich mit dem deutschen System. Die Veranstaltung wurde von Frau Prof. Dr. Yasemin Körtek moderiert.