4 Studierende in einer Gruppe
Hochschule

Die HdBA informiert

Hdba.de – nach Relaunch weitgehend Barrierefrei

– Die Webseite der HdBA erfüllt die Kriterien zur Barrierefreiheit

Die Bundesagentur für Arbeit erhebt für sich den Anspruch, ihre Angebot im Internet so zu gestalten, dass sie auch Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies technisch umzusetzen, ist nach wie vor eine Herausforderung, der sich die HdBA gestellt hat. Nach dem Relaunch im Dezember 2022 hat die Webseite der HdBA im Juli 2023 die sogenannte „Vollkonformität“ im BITV 2.0 Test erreicht. – Das bedeutet, dass die Webseite gewissen Standards genügt, die im Hinblick auf Barrierefreiheit geprüft werden.

Ziel der BITV 2.0 ist die Ermöglichung und Gewährleistung einer barrierefreien Gestaltung der IT-Lösungen öffentlicher Stellen des Bundes, damit die Nutzung durch Menschen mit Behinderungen nicht ausgeschlossen wird.

Öffentliche Stellen des Bundes müssen unter anderem folgende Vorgaben erfüllen:

  • Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.
  • Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit für ihre Websites und mobile Anwendungen veröffentlichen.
  • Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind Informationen zu den wesentlichen Inhalten in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen

In regelmäßigen Abständen wird die Barrierefreiheit der Webseite der HdBA von unabhängigen BITV 2.0-Testsstellen überprüft.

Weitere Information unter Konformitätsbewertung zur Barrierefreiheit (nicht barrierefrei) für die Internetpräsenz.