Die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung ist für die Integration von Flüchtlingen von wesentlicher Bedeutung, was sich in der Gesetzgebung widerspiegelt. So werden mit den aktuellen Neuerungen des Integrationsgesetzes vom 31.07.2016 (BGBl. I S. 1939) u.a. der Zugang zu bestimmten Fördermaßnahmen erleichtert und die Mitwirkung der betroffenen Personen bei ihrer Eingliederung eingefordert.
Um die Integrationsarbeit in der Praxis der Agenturen für Arbeit und in diesem Rahmen die Zusammenarbeit mit Maßnahmeträgern sowie Arbeitgebern aus der Nähe zu betrachten, stattete Frau Prof. Dr. Körtek auf Einladung von Herrn Joachim Ossmann, Vorsitzender der Geschäftsführung, der Agentur für Arbeit in Schwandorf einen zweitägigen Informationsbesuch ab.
Neben den neuesten Änderungen der Rechtslage standen die Herausforderungen bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitmarkt im Mittelpunkt der Gespräche, die Prof. Dr. Körtek mit Herrn Zwicknagl, Bereichsleiter, Frau Hahn, Arbeitsvermittlerin, und Frau Kunkel, Berufsberaterin, führte. Als Studierende des Jahrgangs 2014 konnte auch Frau Mois, die gegenwärtig ihr Praktikumstrimester ableistet und ihre Bachelor-Arbeit zu diesem Themenkreis anfertigen wird, ihre eigenen Erfahrungen einbringen. Es lässt sich festhalten, dass der Erfolg von Maßnahmen wie auch Leistungen der aktiven Arbeitsförderungen zum einen von den Lebensumständen der Flüchtlinge (z.B. Unterkunft) und zum anderen von der guten Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden – insbesondere die Ausländerbehörde und das Jugendamt bei unbegleiteten Minderjährigen – sowie der Maßnahmeträger abhängt.
Die Besichtigung der Einrichtungen verschiedener Bildungsträger ermöglichte Prof. Dr. Körtek einen unmittelbaren Einblick in deren tägliche Arbeit sowie direkte Kontaktmöglichkeiten mit jugendlichen Flüchtlingen, die als unbegleitete Minderjährige nach Deutschland eingereist sind.
Angesichts der günstigen Arbeitsmarktlage, der niedrigen Arbeitslosenquote wie auch der guten Kooperation der beteiligten Institutionen sind die äußeren Umstände im Kreis Schwandorf, in dem ca. 1.200 Flüchtlinge leben, als positiv zu bewerten. Bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt sind nach Ansicht von Herrn Ossmann Arbeitgeber mit sozialem Engagement, die Flüchtlinge als Praktikanten, Auszubildende oder Arbeitnehmer einstellen wollen, nicht außer Betracht zu lassen, was Beispiele aus der Praxis belegen.
Im Gespräch mit Unternehmen wurde deutlich, welche Hindernisse bewältigt und welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den erfolgreichen Ausbildungsverlauf sicherstellen zu können.
Der Praxisbesuch vermittelte Prof. Dr. Körtek einen umfassenden Eindruck darüber, wie Unternehmen in der Praxis mit den Herausforderungen, die sich hinsichtlich der Beschäftigung von Flüchtlingen stellen, umgehen.
Die Erfahrungen aus der Praxis der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden in die Lehre einfließen und dazu beitragen, die Studierenden auf ihre berufliche Tätigkeit in den Agenturen für Arbeit sowie Jobcentern optimal vorzubereiten.
Personen auf dem Foto: v. l. Herr Ossmann, Frau Mois, Prof. Dr. Körtek, Herr Zwicknagl, Frau Kunkel