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Studium

Beratungsorientiertes Controlling

Beratungsorientiertes Controlling an der Hochschule der Bundesagentur

Seit 2018 wird das Modul Beratungsorientiertes Controlling an der Hochschule der Bundesagentur an den beiden Campus Mannheim und Schwerin mit einer Studiendauer von sechs Monaten angeboten.

Ziel des Moduls ist es, Beratungskompetenzen mit analytischem Wissen und aktuellen Methoden der Arbeitsmarktanalyse und des Controllings zu verbinden. Hierzu werden wissenschaftliche Lösungsansätze aus den Disziplinen der Volkswirtschaftslehre, der Betriebswirtschaftslehre und den Beratungswissenschaften genutzt. Kritische Ereignisse (Critical Incidents) und Interventionspunkte in den Kernprozessen der BA sowie in der Beratung von Führungskräften liefern durchgängig Anwendungsbeispiele. Die Lerninhalte werden auf diese Weise für berufliche Sonder- und Alltagssituationen im Controlling simuliert und damit direkt nutzbar.

Auswahl und Zulassung

Die Meldung der Teilnehmenden erfolgt ausschließlich durch die Regionaldirektionen.

Zur Zielgruppe des Weiterbildungsmoduls Beratungsorientiertes Controlling gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA, die über einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens zweijährige Tätigkeit im Controlling für den operativen Bereich der Rechtskreise SGB II und/oder SGB III verfügen (Regionalcontroller/innen SGB III und Controller/innen SGB II im Internen Service, Leiter/innen Controlling/Finanzen im Internen Service und in der Regionaldirektion, Berater/innen und Erste Fachkräfte mit Aufgabenschwerpunkt Controlling in der Regionaldirektion, Referentinnen/Referenten und Berater/innen im Controlling in der Zentrale).

Am Ende des Weiterbildungsmoduls erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Anschluss an die erste Präsenzphase um die Einsendung der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen gebeten. Das Verfahren der Zulassung und die Zulassungsvoraussetzungen für das Weiterbildungsmodul sind in der Zulassungsordnung geregelt. Neben einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung muss für eine Zulassung auch eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung als Beschäftigte oder Beschäftigter im Controlling der Rechtskreise SGB II und/oder SGB III von insgesamt mindestens zwei Jahren ausgewiesen werden können. Die Rechte und Pflichten der Studierenden im Rahmen des Weiterbildungsmoduls sind in der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Im Rahmen der ersten Präsenzveranstaltung erhalten die Teilnehmenden ausführliche Informationen zum Zulassungsverfahren. 

Nach erfolgter Zulassung wird das Modul mit einer Prüfung abgeschlossen. Bei bestandener Prüfung vergibt die HdBA eine Teilnahmebescheinigung sowie 5 ECTS-Punkte.

Studieninhalte

Das Weiterbildungsmodul "Beratungsorientiertes Controlling" knüpft an das Rollenbild „Controllerin und Controller als Beraterin und Berater aller Führungsebenen" an und legt den Fokus auf die Themenfelder Arbeitsmarktanalyse, innovative Instrumente des Controllings und Beratungsansätze für das Controlling. Das Modul ist eine individuelle Qualifizierung außerhalb des Einarbeitungsprogrammes im Bereich Controlling. Es ist ausgerichtet auf die Professionalisierung von Methodenkompetenzen. Dafür werden Theorien der Volks-, Betriebswirtschaftslehre und der Beratungswissenschaft zugrunde gelegt und anhand von Anwendungsbeispielen systematisch aufeinander bezogen.

Die Modulinhalte sind interdisziplinär, anwendungsorientiert und wissenschaftlich fundiert und sollen die Teilnehmenden in Ihrer Rolle als Controller/in dazu befähigen, die Führungskräfte professionell zu beraten.

Studienstruktur

Die Teilnehmenden sind während des sechsmonatigen Weiterbildungsmoduls zu drei jeweils dreitägigen Präsenzen am Campus Mannheim anwesend. Nach den Präsenztagen erarbeiten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Distance-Learning-Phasen zusätzliche Inhalte im Selbststudium.

Für die zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer schließt sich an die dritte Präsenzphase des Moduls die Bearbeitungszeit für die Prüfungsleistung (Studienarbeit) an. Wird die Prüfungsleistung bestanden, erwerben die Studierenden neben einer Teilnahmebescheinigung auch 5 ECTS-Punkte, die in einem transcript of records von der HdBA bescheinigt werden.