Praktika

Die Praktika sind integraler Bestandteil der beiden Bachelor-Studiengänge. Die Hochschule erstellt Praktikumspläne und betreut die Studierenden während der Praktika. Die Grundlagen für die Praktika sind in der Praktikumsordnung sowie in der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule geregelt.

 

Praktika werden im Regelfall in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit absolviert.

Zwei Studierende in einer Agentur für Arbeit

 

Durch zunehmend selbständige Mitarbeit sollen die Studierenden

Die Studierenden erstellen während der Praktika Prüfungsleistungen. Themenstellung und Bewertung erfolgen durch die Professorinnen und Professoren der Hochschule.

 

Die Praktika A und B werden in den Bereichen Vermittlung/Integration, Leistungsgewährung und Ressourcensteuerung absolviert. In den Praktika C und D steht der gewählte Studienschwerpunkt des jeweiligen Studienganges (Arbeitsmarkmanagement oder Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement) im Mittelpunkt. Das Praktikum C kann auch im Ausland bei einem arbeitsmarktpolitischen Dienstleister oder in der Personalabteilung eines inländischen Unternehmens absolviert werden. Im Praktikum D wird die Bachelor-Thesis erstellt.

 

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