Praktika
Die Praktika sind integraler Bestandteil der beiden Bachelor-Studiengänge. Die Hochschule erstellt Praktikumspläne und betreut die Studierenden während der Praktika. Die Grundlagen für die Praktika sind in der Praktikumsordnung sowie in der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule geregelt.
Praktika werden im Regelfall in den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit absolviert.
Durch zunehmend selbständige Mitarbeit sollen die Studierenden
- die Aufgaben, Anforderungen und Arbeitsabläufe in der Praxis kennen lernen,
- Handlungskompetenz für die Wahrnehmung von Tätigkeiten auf Fachkraftebene erwerben sowie
- Wechselwirkungen von Theorie und Praxis reflektieren.
Die Studierenden erstellen während der Praktika Prüfungsleistungen. Themenstellung und Bewertung erfolgen durch die Professorinnen und Professoren der Hochschule.
Die Praktika A und B werden in den Bereichen Vermittlung/Integration, Leistungsgewährung und Ressourcensteuerung absolviert. In den Praktika C und D steht der gewählte Studienschwerpunkt des jeweiligen Studienganges (Arbeitsmarkmanagement oder Beschäftigungsorientierte Beratung und Fallmanagement) im Mittelpunkt. Das Praktikum C kann auch im Ausland bei einem arbeitsmarktpolitischen Dienstleister oder in der Personalabteilung eines inländischen Unternehmens absolviert werden. Im Praktikum D wird die Bachelor-Thesis erstellt.