Lehrende
Die Hochschule verfügt über Stellen für 33 Professorinnen und Professoren, die für Lehre, Forschung und Weiterbildung vorrangig verantwortlich sind. Daneben bestehen 10 Stellen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Ein Teil der Lehre wird zudem von Lehrbeauftragten wahrgenommen.
Die Professorinnen und Professoren sowie die Lehrkräfte für besondere Aufgaben werden nach einem in der Berufungsordnung geregelten Verfahren berufen, das den Berufungsverfahren an Hochschulen der Länder entspricht. Für die Wahrnehmung der Aufgaben von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gilt die Ordnung zur Regelung der Dienstaufgaben der Hochschullehrer/innen. Für die Zahlung von Leistungszulagen im Rahmen der W-Besoldung von Professorinnen und Professoren gilt die Leistungsbezügeordnung.