Die Berufungskommission der Hochschule
Die Berufungskommission hat die Aufgabe, Entscheidung des Senats über die Berufung von Lehrenden vorzubereiten. Dies gilt für die Berufung von Professorinnen und Professoren sowie für die Auswahl und Bestellung von Akademischen Mitarbeiter/-innen als Lehrkräfte für besondere Aufgaben zur Tätigkeit an der Hochschule.
Die Berufungskommission wird vom Rektor oder der Rektorin konstituiert.
Eine Berufungskommission besteht aus fünf Professorinnen oder Professoren, von denen eine bzw. einer der Hochschule der BA nicht angehören darf, einer Lehrkraft für besondere Aufgaben, einem/einer Studierenden und einer hochschulexternen sachverständigen Person, die die Berufspraxis in den Aufgabenfeldern der Bundesagentur für Arbeit vertritt.
Grundlage für die Bestellung von Lehrenden und die Aufgaben der Berufskommission ist die Berufungsordnung der Hochschule.

