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Der Beirat der Hochschule

Der Beirat berät die Hochschule in allen grundlegenden Fragen.

Gemäß §7 der Grundordnung schlägt er insbesondere Maßnahmen vor, die der Profilbildung und Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit dienen.

 

Der Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft sowie der Selbstverwaltung und Berufspraxis der Bundesagentur für Arbeit. Er besteht aus bis zu neun Mitgliedern.

 

Die Bestellung der Mitglieder des Beirates erfolgt durch den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit in der Regel für drei Jahre.

 

Mitglieder des Beirats:

 

aus Wissenschaft

  • Prof. Dr. Dieter Sadowski (Uni Trier)
  • Prof. Dr. Ulrich Walwei (IAB)
  • Prof. Dr. Wolf-Rainer Wendt (Uni Tübingen)

 

aus Selbstverwaltung

  • Dr. Wilhelm Adamy (DGB Bundesvorstand)
  • Peter Clever (BDA Hauptgeschäftsführung)
  • Verena Göppert (Deutscher Städtetag)

 

aus BA-Berufspraxis

  • Michael Kühn (Geschäftsführung Zentrale der BA)
  • Eberhard Einsiedler (Hauptpersonalrat der BA)