Schwerbehindertenvertretung in der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung der HdBA:
Die Schwerbehindertenvertretung fördert nach § 95 SGB IX u. a. die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Hochschule, vertritt ihre Interessen in der Hochschule und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Zuständigkeit:
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt alle schwerbehinderten Menschen der Hochschule.
Die Schwerbehindertenvertretung der HdBA ist auch für die Studierenden in Fragen, die ihre Angelegenheiten an der Hochschule während der Abordnungszeit betreffen zuständig.
Sie ist deshalb z. B. zu beteiligen, wenn über "Prüfungserleichterungen" / Gewährung eine Nachteilausgleiches für schwerbehinderte Menschen oder über Fragen des Dienstbetriebes in der Hochschule, die die schwerbehinderten Studierenden betreffen, zu entscheiden ist. (HDA A 570, Ziffer 63 Abs. 2, Satz 2).
(Darüber hinaus berät der Studierendenservice der Hochschule die Studierenden ebenfalls zu diesen und anderen Fragen.)
Schwerbehindertenvertretung:
Helga Diel wurde von den schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Vertrauensperson gewählt.
Ansprechpartner und Mail | Telefonnummer | Campus/Zimmer |
Helga Diel
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0621 / 4209-288 |
MA, Zi. 325 |
Dr. Klaus Kempkens (1. Stellvertreter) | 0385 / 5408-516 | SN, Zi. 0.2.28 |
Doreen Holst (3. Stellvertreterin) Doreen.Holst@arbeitsagentur.de
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0385 / 5408-512 |
SN, Zi. 0.2.43 |