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Prof. Dr. habil. jur. Dirk Selzer

Porträt Prof. Dr. habil. jur. Dirk Selzer
Prof. Dr. habil. jur. Dirk Selzer

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Prof. Dr. habil. jur. Dirk Selzer

Rechtswissenschaften
Schwerpunkt: Arbeitsrecht

Fachgruppe:
Arbeits- und Sozialrecht

Raum: MA 205

Herr Prof. Dr. habil. jur. Dirk Selzer vertritt seit 1.10.2018 das Fach Rechtswissenschaften, Schwerpunkt Arbeitsrecht, in Forschung und Lehre.

Geplante Lehrveranstaltungen betreffen die Grundlagen des Rechts einschließlich der Methodenlehre, das Bürgerliche Recht, das individuelle und kollektive Arbeitsrecht sowie das Sozialversicherungsrecht.

Forschungsschwerpunkte bestehen derzeit im Schuldrecht, im Leistungsstörungsrecht, in Fragen der Auswirkungen von Industrie oder Arbeit 4.0 auf das Arbeitsverhältnisrecht, auf die kollektive Mitbestimmung sowie auf die Sozialversicherung, in der rechtsgeschäftlichen Erfassung künstlicher Intelligenz sowie in der Rechtsuntersuchung des neu gefassten Teilhaberechts.

Zur Person

Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und der University of Warwick (Großbritannien) von Okt. 1996 bis zur Ersten Juristischen Staatsprüfung am 13.11.2002.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Richard Giesen an der JLU Gießen von Anfang 2003 bis August 2009 sowie Freier Mitarbeiter bei Clifford Chance in Frankfurt am Main, Acquisition Finance, von Okt. 2003 bis Ende 2006.

Referendariat von April 2007 bis 13. August 2009 am Landgericht Gießen.
13. August 2009: Zweite Juristische Staatsprüfung.

August 2009 bis September 2018: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen (ZAAR) in München, Abteilung III, Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, bei Prof. Dr. Richard Giesen.

Promotion

Dissertation: Arbeitnehmersolidarkassen im Betrieb.
Rigorosum am 10.2.2016.

Habilitation

Habilitationsschrift: Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht.

12.Juli 2018: Feststellung der Lehrbefähigung für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht durch die Juristische Fakultät der LMU-München.

Seit WS 2015/2016 Lehrbeauftragter der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), sowie von April 2016 bis September 2017 Lehrstuhlvertreter an der KU Eichstätt-Ingolstadt, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht.

Forschung

Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht, im Deutschen und Europäischen Arbeitsrecht einschließlich des Arbeitsgerichtlichen Verfahrens sowie im Sozialversicherungsrecht.
In dem der Grundlagenforschung im Leistungsstörungsrecht zuzuordnenden Werk „Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht“ entwickelt Prof. Dr. Selzer ausgehend von § 280 Abs. 1 BGB einzelne Elemente, die der Tatbestand der Pflichtverletzung voraussetzt: Verhalten, Verletzung, Zurechnung. Seine Erkenntnisse folgen der konsequenten Anwendung des Verschuldensprinzips als Regelhaftungsprinzip. Die vor der Verschuldensprüfung notwendige Prüfung von Pflichtverletzung und Rechtswidrigkeit enthält eine Bewertung von Verhaltensweisen als Unrecht. Diese steht im Gegensatz zur Garantiehaftung als gesetzliches Ausnahmeprinzip, für die lediglich die Leistungsstörung – und eben kein unrechtmäßiges Verhalten – Anknüpfungspunkt eines Gläubigerrechts ist.
Die Unrechtsbewertung gelingt anhand einer Kombination von Verhaltens- und Erfolgsunrechtskomponente. Auf diese Weise lassen sich sämtliche Pflicht- und Pflichtverletzungstypen erfassen, nach einheitlichen Grundsätzen ordnen und systematisieren. Erstmals werden damit in einer sämtliche Leistungsstörungen umfassenden Untersuchung Verhaltensweisen isoliert, die hinreichender Bezugspunkt einer Verschuldensprüfung sein können. Auf diese Weise entsteht ein exaktes Beziehungsverhältnis von Haftungsgrund und Haftungsprinzip. Dieses Werk erscheint im Laufe des Jahres 2019 im Mohr Siebeck Verlag in der Schriftenreihe Jus Privatum.

Auch in Zukunft werden die in der Habilitationsschrift behandelten Themen Forschungsvorhaben beeinflussen. In stattfindenden Diskussionen über eine europäische Rechtsvereinheitlichung im Bürgerlichen Recht durch Kodifikation eines Europäischen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder eines Europäischen Vertragsrechts werden beispielsweise die Fragen zu beantworten sein, welches Haftungsprinzip Grundlage einer leistungsstörungsrechtlichen Haftung sein soll sowie ob und in welchen Fällen einer solchen Haftung das Verschuldensprinzip beibehalten werden kann. Damit sind nicht nur rechtsvergleichende Auseinandersetzungen veranlasst, sondern auch interdisziplinäre Forschungsprojekte, weil sich die Frage stellt, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Geltung unterschiedlicher Haftungssysteme im europäischen Binnenmarkt hat.

Im Arbeitsrecht liegt der Forschungsschwerpunkt derzeit auf den aktuell stattfindenden Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt, die allgemein mit dem Stichwort der Industrie oder der Arbeit 4.0 belegt werden. Im Zentrum der Forschung steht dabei letztlich der Begriff des Arbeitnehmers selbst, von dem bislang nahezu ausschließlich abhängt, ob jemand in den Genuss des Arbeitnehmerschutzrechts gelangt oder nicht. Was aber gilt, wenn moderne Beschäftigungsformen (insbesondere – wie am Beispiel des Crowdworking gezeigt – über eine Arbeitsorganisation durch die Verwendung des Internets und des Smartphones) Arbeit so organisieren können, dass unser traditioneller Begriff des Arbeitnehmers schutzbedürftige Menschen nicht mehr erfassen kann? Zu überlegen ist eine grundlegende Neuorientierung des Arbeitsrechts, die unabhängig von der gewählten Vertragsgestaltung (Arbeitsvertrag im klassischen Sinne, Leiharbeitsverhältnis, Werkvertrag) zumindest partiellen Arbeitsschutz bereitstellt.
Gleichermaßen betrachtet werden die Auswirkungen moderner Beschäftigungsformen auf das Sozialrecht. Unter Berücksichtigung aktueller Demographie können diese sogar dazu führen, dass eine Finanzierung der Sozialversicherung insgesamt, aber auch der sozialversicherungsrechtliche Schutz Einzelner nicht mehr sichergestellt ist.

Geplant ist eine Rechtsuntersuchung künstlicher Intelligenz, die im Zuge voranschreitender Digitalisierung und moderner Robotik künftig neue rechtliche Herausforderungen bringen wird. Die Auswirkungen für das Arbeitsverhältnisrecht und der kollektiven Interessenvertretung sind derzeit nicht abzusehen und rechtswissenschaftliche Grundlagen – zum Beispiel in der Rechtsgeschäftslehre – wurden noch nicht gelegt.

Monographien

  • Arbeitnehmersolidarkassen im Betrieb, Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Band 340, Duncker & Humblot.
  • Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht, erscheint bei Mohr Siebeck in der Schriftenreihe Jus Privatum.

Aufsätze

  • Die Strafbarkeit des Arbeitgebers bei illegaler Beschäftigung im Lichte der neuen Rechtsprechung des BGH, wistra 2011, S. 290-296 (zusammen mit Thum).
  • Arbeitsgerichtliche Tenorierung im Urteil, NZA, Beilage 4/2011, S. 164-180.
  • Krankheit und Behinderung im Diskriminierungsrecht – Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.4.2013 – Rechtssachen Ring und Skouboe Werge, EuZA 2014, S. 95-107.
  • Streitwertfestsetzung in der Arbeitsgerichtsbarkeit, FA 2014, S. 258-261.
  • Ermessen und Rechtsanwendung bei der arbeitsgerichtlichen Streitwertfestsetzung, FA 2015, S. 169-171.
  • Crowdworking – Arbeitsrecht zwischen Theorie und Praxis, in: Husemann/Wietfeld (Hrsg.), Zwischen Theorie und Praxis – Herausforderungen des Arbeitsrechts, 5. Assistententagung im Arbeitsrecht, Bochum 2015, S. 27-48.
  • Die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit – Besprechung des Urteils des BAG vom 18.11.2014 – 1 AZR 257/13, SAE 2016, S. 48-52.

Demnächst

  • Die Untervermietung, in: Handbuch Wohngemeinschaften, erscheint im Beck Verlag.
  • Zuständigkeitssystem und Leistungsverantwortung nach dem durch das Bundesteilhabegesetz neu gefassten SGB IX, NZS 2019.

Didaktisches

  • Haftung nach dem StVG – Schuldlose Kollision, JuS 2016, S. 39-44.
  • Modul 3220 - Arbeitsrecht
  • Modul 3310 - Leistungsrecht I
  • Modul 3410 - Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht
  • Modul 3610 - Aktuelle Fragen und Entscheidungen im Themenfeld Sozial- und Arbeitsrecht I
  • Modul 3530 - Rechtliche Aspekte der Unternehmenskrise
  • Modul 3620 - Aktuelle Fragen und Entscheidungen im Themenfeld Sozial- und Arbeitsrecht II

Zur Person

Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und der University of Warwick (Großbritannien) von Okt. 1996 bis zur Ersten Juristischen Staatsprüfung am 13.11.2002.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Richard Giesen an der JLU Gießen von Anfang 2003 bis August 2009 sowie Freier Mitarbeiter bei Clifford Chance in Frankfurt am Main, Acquisition Finance, von Okt. 2003 bis Ende 2006.

Referendariat von April 2007 bis 13. August 2009 am Landgericht Gießen.
13. August 2009: Zweite Juristische Staatsprüfung.

August 2009 bis September 2018: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen (ZAAR) in München, Abteilung III, Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, bei Prof. Dr. Richard Giesen.

Promotion

Dissertation: Arbeitnehmersolidarkassen im Betrieb.
Rigorosum am 10.2.2016.

Habilitation

Habilitationsschrift: Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht.

12.Juli 2018: Feststellung der Lehrbefähigung für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht durch die Juristische Fakultät der LMU-München.

Seit WS 2015/2016 Lehrbeauftragter der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV), sowie von April 2016 bis September 2017 Lehrstuhlvertreter an der KU Eichstätt-Ingolstadt, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht.

Forschung

Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht, im Deutschen und Europäischen Arbeitsrecht einschließlich des Arbeitsgerichtlichen Verfahrens sowie im Sozialversicherungsrecht.
In dem der Grundlagenforschung im Leistungsstörungsrecht zuzuordnenden Werk „Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht“ entwickelt Prof. Dr. Selzer ausgehend von § 280 Abs. 1 BGB einzelne Elemente, die der Tatbestand der Pflichtverletzung voraussetzt: Verhalten, Verletzung, Zurechnung. Seine Erkenntnisse folgen der konsequenten Anwendung des Verschuldensprinzips als Regelhaftungsprinzip. Die vor der Verschuldensprüfung notwendige Prüfung von Pflichtverletzung und Rechtswidrigkeit enthält eine Bewertung von Verhaltensweisen als Unrecht. Diese steht im Gegensatz zur Garantiehaftung als gesetzliches Ausnahmeprinzip, für die lediglich die Leistungsstörung – und eben kein unrechtmäßiges Verhalten – Anknüpfungspunkt eines Gläubigerrechts ist.
Die Unrechtsbewertung gelingt anhand einer Kombination von Verhaltens- und Erfolgsunrechtskomponente. Auf diese Weise lassen sich sämtliche Pflicht- und Pflichtverletzungstypen erfassen, nach einheitlichen Grundsätzen ordnen und systematisieren. Erstmals werden damit in einer sämtliche Leistungsstörungen umfassenden Untersuchung Verhaltensweisen isoliert, die hinreichender Bezugspunkt einer Verschuldensprüfung sein können. Auf diese Weise entsteht ein exaktes Beziehungsverhältnis von Haftungsgrund und Haftungsprinzip. Dieses Werk erscheint im Laufe des Jahres 2019 im Mohr Siebeck Verlag in der Schriftenreihe Jus Privatum.

Auch in Zukunft werden die in der Habilitationsschrift behandelten Themen Forschungsvorhaben beeinflussen. In stattfindenden Diskussionen über eine europäische Rechtsvereinheitlichung im Bürgerlichen Recht durch Kodifikation eines Europäischen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder eines Europäischen Vertragsrechts werden beispielsweise die Fragen zu beantworten sein, welches Haftungsprinzip Grundlage einer leistungsstörungsrechtlichen Haftung sein soll sowie ob und in welchen Fällen einer solchen Haftung das Verschuldensprinzip beibehalten werden kann. Damit sind nicht nur rechtsvergleichende Auseinandersetzungen veranlasst, sondern auch interdisziplinäre Forschungsprojekte, weil sich die Frage stellt, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die Geltung unterschiedlicher Haftungssysteme im europäischen Binnenmarkt hat.

Im Arbeitsrecht liegt der Forschungsschwerpunkt derzeit auf den aktuell stattfindenden Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt, die allgemein mit dem Stichwort der Industrie oder der Arbeit 4.0 belegt werden. Im Zentrum der Forschung steht dabei letztlich der Begriff des Arbeitnehmers selbst, von dem bislang nahezu ausschließlich abhängt, ob jemand in den Genuss des Arbeitnehmerschutzrechts gelangt oder nicht. Was aber gilt, wenn moderne Beschäftigungsformen (insbesondere – wie am Beispiel des Crowdworking gezeigt – über eine Arbeitsorganisation durch die Verwendung des Internets und des Smartphones) Arbeit so organisieren können, dass unser traditioneller Begriff des Arbeitnehmers schutzbedürftige Menschen nicht mehr erfassen kann? Zu überlegen ist eine grundlegende Neuorientierung des Arbeitsrechts, die unabhängig von der gewählten Vertragsgestaltung (Arbeitsvertrag im klassischen Sinne, Leiharbeitsverhältnis, Werkvertrag) zumindest partiellen Arbeitsschutz bereitstellt.
Gleichermaßen betrachtet werden die Auswirkungen moderner Beschäftigungsformen auf das Sozialrecht. Unter Berücksichtigung aktueller Demographie können diese sogar dazu führen, dass eine Finanzierung der Sozialversicherung insgesamt, aber auch der sozialversicherungsrechtliche Schutz Einzelner nicht mehr sichergestellt ist.

Geplant ist eine Rechtsuntersuchung künstlicher Intelligenz, die im Zuge voranschreitender Digitalisierung und moderner Robotik künftig neue rechtliche Herausforderungen bringen wird. Die Auswirkungen für das Arbeitsverhältnisrecht und der kollektiven Interessenvertretung sind derzeit nicht abzusehen und rechtswissenschaftliche Grundlagen – zum Beispiel in der Rechtsgeschäftslehre – wurden noch nicht gelegt.

Monographien

  • Arbeitnehmersolidarkassen im Betrieb, Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Band 340, Duncker & Humblot.
  • Pflichtverletzung im Leistungsstörungsrecht, erscheint bei Mohr Siebeck in der Schriftenreihe Jus Privatum.

Aufsätze

  • Die Strafbarkeit des Arbeitgebers bei illegaler Beschäftigung im Lichte der neuen Rechtsprechung des BGH, wistra 2011, S. 290-296 (zusammen mit Thum).
  • Arbeitsgerichtliche Tenorierung im Urteil, NZA, Beilage 4/2011, S. 164-180.
  • Krankheit und Behinderung im Diskriminierungsrecht – Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.4.2013 – Rechtssachen Ring und Skouboe Werge, EuZA 2014, S. 95-107.
  • Streitwertfestsetzung in der Arbeitsgerichtsbarkeit, FA 2014, S. 258-261.
  • Ermessen und Rechtsanwendung bei der arbeitsgerichtlichen Streitwertfestsetzung, FA 2015, S. 169-171.
  • Crowdworking – Arbeitsrecht zwischen Theorie und Praxis, in: Husemann/Wietfeld (Hrsg.), Zwischen Theorie und Praxis – Herausforderungen des Arbeitsrechts, 5. Assistententagung im Arbeitsrecht, Bochum 2015, S. 27-48.
  • Die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit – Besprechung des Urteils des BAG vom 18.11.2014 – 1 AZR 257/13, SAE 2016, S. 48-52.

Demnächst

  • Die Untervermietung, in: Handbuch Wohngemeinschaften, erscheint im Beck Verlag.
  • Zuständigkeitssystem und Leistungsverantwortung nach dem durch das Bundesteilhabegesetz neu gefassten SGB IX, NZS 2019.

Didaktisches

  • Haftung nach dem StVG – Schuldlose Kollision, JuS 2016, S. 39-44.
  • Modul 3220 - Arbeitsrecht
  • Modul 3310 - Leistungsrecht I
  • Modul 3410 - Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht
  • Modul 3610 - Aktuelle Fragen und Entscheidungen im Themenfeld Sozial- und Arbeitsrecht I
  • Modul 3530 - Rechtliche Aspekte der Unternehmenskrise
  • Modul 3620 - Aktuelle Fragen und Entscheidungen im Themenfeld Sozial- und Arbeitsrecht II