Eine junge Studentin mit einer kleinen Weltkugel in der Hand
Hochschule

Programm

Eine Programmübersicht

Programmgeneration 2021 – 2027

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Es verfügt 2021 - 2027 über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro; fast doppelt so viel wie das Vorläuferprogramm (2014–2020).

Das Programm unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im „Europäischen Bildungsraum“, dem „Aktionsplan für digitale Bildung“ und der „Europäischen Kompetenzagenda“ festgelegt sind, sowie

  • die europäischen Säulen sozialer Rechte
  • die EU-Jugendstrategie 2019–2027 
  • die europäische Dimension des Sports

Informationen zu Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission

Erasmus+ basiert auf drei Leitaktionen:

  • Leitaktion 1 - Lernmobilität von Einzelpersonen
  • Leitaktion 2 - Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
  • Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit

Die neue Programmgeneration trägt auch weiterhin zur Internationalisierung der Hochschulen durch die Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei.

Weitere Programmeigenschaften

Neu ist das Programm Cooperation Partnerships. Es ermöglicht Hochschulen, Akteure aus verschiedenen Gesellschaftsbereichen aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einzuladen und sich mit europäischen Partnern aus dem nicht-akademischen Bereich an multilateralen, strategischen, innovativen Projekten zu beteiligen und diese weiterzuentwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen). Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ eine Förderung im Rahmen der Innovationsallianzen an. Hier stehen langfristige Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Forschung im Vordergrund. 

Wichtige Leitthemen der neuen Erasmus+ Programmgeneration sind neben der Stärkung der demokratischen Teilhabe vor allem InklusionChancengleichheit und Vielfalt. Mit gezielten Maßnahmen und Strategien sollen Hindernisse, die einer gerechten Teilhabe im Wege stehen (beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Probleme oder kultureller, sozialer oder wirtschaftlicher Faktoren), beseitigt werden.Ein weiterer Schwerpunkt des Programms ist die Digitalisierung in Form des Erasmus Without Paper (EWP) sowie die Vermittlung digitaler Kompetenzen durch den Aktionsplan für digitale Bildung. Im Rahmen von sogenannten Blended Intensive Programmen (BIP) werden künftig Online-Lernen und kurzfristige physische Mobilität im Ausland (5-30 Tage) für Gruppen von 15 bis 20 Teilnehmenden kombiniert.
Die Mobilitätsaktivitäten werden zudem durch Sprachlernangebote über das Erasmus+-Instrument zur Online-Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS) oder andere zusätzliche Formen der sprachlichen Unterstützung ergänzt. 

Erasmus+ hat sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt, mit Green Erasmus die Bekämpfung des Klimawandels als Leitthema aufzunehmen. Die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen zum Thema Klimawandel und nachhaltige Entwicklungen innerhalb und außerhalb der EU spielen hierbei eine große Rolle. Die Anwendung innovativer Praktiken oder die Entscheidung für nachhaltige Mobilitätsangebote sind nur einige der Beispiele, die Bestandteil dieses Bestrebens sind.

Auslandsaufenthalte

Die Mobilität von Lernenden und Lehrenden steht im Mittelpunkt der Aktivitäten von Erasmus+.
Im Laufe des Programms werden etwa 10 Millionen Einzelpersonen (Studierende, Lernende, Professor/innen, Lehrende und Ausbildende) aus allen Bereichen an Mobilitätsaktivitäten im Ausland teilnehmen. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich zur Promotion, die einen Studienaufenthalt oder Praktikum im Ausland in physischer oder gemischter Form (physisch und virtuell) absolvieren möchten. Der Förderzeitraum richtet sich nach der Art der Mobilität.  

Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem ein monatlicher Mobilitätszuschuss angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten. 

Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen werden in den 33 Programmländern (27 EU-Länder, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Türkei, Serbien) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

Erasmus+ an der HdBA

Jede Hochschuleinrichtung, die an der Erasmus+-Programmgeneration 2021-2027 teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wird von der Europäischen Kommission vergeben und stellt sicher, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission ist sowohl die ECHE als auch das European Policy Statement (EPS) auf den Internetseiten der Hochschule zu veröffentlichen.

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."

Weiterführende Informationen und Beratung zu Erasmus+

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn

Telefon: +49 228 882-8877
E-Mail:
Homepage: https://eu.daad.de/de/

weitere Informationen

Im Rahmen der neuen Erasmus+-Programmgeneration kombinieren sogenannte Blended Intensive Programme (BIP) virtuelles Lernen mit kurzzeitiger physischer Mobilität im Ausland. Durch die intensiven Curricula soll die Nutzung innovativer Lern- und Lehrmethoden gefördert und die Möglichkeiten von Online-Kooperationen genutzt werden.
Die Dauer der virtuellen Mobilitätsphase ist nicht vorgegeben und kann nach Bedarf variieren.

Die physische Mobilität kann an der aufnehmenden Einrichtung oder bei einer anderen Organisation im Gastland/Aufnahmeland durchgeführt werden.
Sie beträgt für Studierende mind. 5 und max. 30 Tage und für Beschäftigte mind. 2 Tage in Programmländern und mind. 5 Tage in Partnerländern.

Möglich sind Praktika im Ausland für Studierende und Weiterbildungen im Ausland für Beschäftige. Als virtuelle Komponente können z.B. gemeinschaftliches Online-Lernen, Austausch und Teamwork im Rahmen gemeinsamer Projekte und/oder Online-Kurse gelten.

An einem BIP müssen mindestens 15 Lernende (Studierenden und/oder Hochschulmitarbeiter) teilnehmen. Geförderte Studierende sollen im Rahmen des Programms mindestens 3 ECTS erzielen, die zum Abschluss ihres Studiums beitragen. 
Für die konzeptionelle Ausarbeitung bedarf es mindestens dreier ECHE-Hochschulen aus drei unterschiedlichen Programmländern. Weitere Hochschulen oder Organisationen aus Programm- oder Partnerländern können optional an einem BIP teilnehmen.

Die Mobilitätsaktivitäten werden zudem durch Sprachlernangebote über das Erasmus+-Instrument zur Online-Sprachunterstützung (Online Language Support, OLS) oder andere zusätzliche Formen der sprachlichen Unterstützung ergänzt.